Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 06.11.2013 14:05 von | Aufrufe: 181

ROUNDUP: Bundesfinanzhof verschiebt Verhandlung über dubiose Aktiengeschäfte

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs über die als "Cum-Ex" bekanntgewordenen Aktiengeschäfte verzögert sich. Die mündliche Verhandlung sei von Mitte Dezember auf Mitte April verschoben worden, sagte ein Sprecher des obersten deutschen Steuergerichts am Mittwoch in München. Damit hat das Gericht mehr Zeit, sich auf das komplizierte Verfahren vorzubereiten. "Cum-Ex"-Aktiendeals sollen von zahlreichen Banken in Deutschland betrieben worden sein. Dabei wurden Aktien schnell hintereinander ge- und wieder verkauft, um Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet zu bekommen.

Auch das Bundesfinanzministerium ist als Verfahrensbeteiligter in die Verhandlung eingeschaltet. Für das Ministerium ist das Verfahren wegen möglicher Steuerausfälle relevant. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) schätzen Finanzbehörden den Gesamtschaden für Staat und Steuerzahler durch die Geschäfte auf weit über zehn Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium hatte dieses Steuerschlupfloch 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten geschlossen.

Die Fälle aus der Zeit davor beschäftigen aber seit langem die Justiz. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit "Cum-Ex" Aktiengeschäften gegen mehrere Beschuldigte der Hypovereinsbank. Vor knapp einem Jahr war das Münchner Geldhaus in einer großangelegten Razzia durchsucht worden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung dauerten noch immer an, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaf t, Günter Wittig, am Mittwoch.

Die Hypovereinsbank hatte nach ersten Hinweisen im Jahr 2011 eine eingehende Prüfung der Vorgänge mit Unterstützung externer Anwälte und Spezialisten veranlasst. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" hat ein Mitarbeiter der Bank den internen Ermittlern detailliert erzählt, dass die Geschäfte vor allem den Zweck gehabt hätten, das Finanzamt zu prellen. Fünf Händler und Kundenbetreuer der HVB hätten sich federführend darum gekümmert. Er glaube, alle fünf hätten genau gewusst, dass es um eine doppelte Anrechnung beim Fiskus gehe, schreibt die Zeitung.

Die HypoVereinsbank äußerte sich nicht zu dem Bericht. "Die interne Untersuchung und die Ermittlungsverfahren dauern noch an", hieß es. Die maßgeblichen steuerlichen Rechtsfragen seien höchstrichterlich nach wie vor nicht geklärt, so dass die Rechtslage offen sei. Zum Kläger in dem konkreten Fall äußerte sich der Bundesfinanzhof nicht. Wegen des Steuergeheimnisses wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung in München ausgeschlossen./dwi/DP/zb


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