Forschungsteam bei der Arbeit im Labor (Symbolbild).
Dienstag, 16.04.2019 07:24 von | Aufrufe: 2331

Morphosys-Antikörper wird in weiterer Indikation getestet - Meilensteinzahlung

Forschungsteam bei der Arbeit im Labor (Symbolbild). © gorodenkoff / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

PLANEGG/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Biotechnologieunternehmen Morphosys (MorphoSys Aktie) kann sich Hoffnung auf eine eventuell noch breitere Anwendung seines Antikörpers Guselkumab machen. Der Lizenzpartner Janssen habe die klinische Entwicklung von Guselkumab (Tremfya) in der Indikation familiäre adenomatöse Polyposis gestartet, wie Morphosys am späten Montagabend in Planegg mitteilte. Es handele sich um eine klinische Studie der Phase 1b. Das heißt, die Tests sind in einem sehr frühen Stadium.

Familiäre adenomatöse Polyposis ist eine vererbte Erkrankung. Sie ist durch den frühen Ausbruch von Polypen im gesamten Dickdarm gekennzeichnet, die sich ohne Behandlung zu Darmkrebs entwickeln können. Mit der nun begonnenen Studie wird laut Morphsys die Wirksamkeit und Sicherheit von Guselkumab gegenüber einem Placebo bei etwa 72 Patienten untersucht.

Morphosys erhielt im Zusammenhang mit dem Start der klinischen Entwicklung den Angaben zufolge eine Meilensteinzahlung von Janssen, einer Tochter des US-Konzerns Johnson & Johnson . Deren Höhe wurde nicht genannt.

Guselkumab ist unter anderem in den USA und der Europäischen Union bereits zur Behandlung von Schuppenflechte zugelassen./mis/tav/fba


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

147,175 $
+0,24%
Johnson & Johnson Corp. Chart
67,75
0,00%
MorphoSys Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur MorphoSys Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News