MEDION AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Dienstag, 05.07.2016 10:05 von DGAP - Aufrufe: 372

DGAP-News: MEDION AG / Schlagwort(e): Sonstiges MEDION AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG 05.07.2016 / 10:03 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MEDION AG: Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der MEDION AG, Essen, zum Abschlussstichtag 31.03.2014 fehlerhaft ist: Entgegen IFRS 8.34 werden im Konzernanhang die Gesamtbeträge der Umsatzerlöse mit externen Kunden, die sich jeweils auf mindestens 10% der Umsatzerlöse belaufen, nicht angegeben, sondern lediglich qualitative Angaben zu wichtigen Kunden gemacht.
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05.07.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: MEDION AG Am Zehnthof 77 45307 Essen Deutschland Telefon: +49 (0)201 8383-6500 Fax: +49 (0)201 8383-6510 E-Mail: aktie@medion.com Internet: www.medion.com ISIN: DE0006605009 WKN: 660500 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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477951 05.07.2016
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