KARLSRUHE (dpa-AFX) - Höchstrichterliches Ende beim Zoff um ein kleines Stück Stoff: Das markante rote Fähnchen an Levi's Jeans darf nicht einfach abgekupfert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab am Mittwoch dem ältesten Jeans-Hersteller der Welt Recht. Der hatte sich dagegen gewehrt, dass eine Einzelhändlerin seit November 2001 Jeans auf den Markt brachte, die ebenfalls rechteckige Stofffähnchen an der Gesäßtasche haben - rechts statt links wie Levi's.
Dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg war dies zu ähnlich. Es bestätigte eine Levi's-Klage auf Unterlassung. Die gegen ein OLG-Urteil vom 18. November 2010 gerichtete Revision der Händlerin wiesen die obersten deutschen Zivilrichter jetzt zurück: Sie muss auch die Kosten des Verfahrens tragen (AZ: I ZR 206/10 vom 13. November 2013)./skf/DP/mmb
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