Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt.
Mittwoch, 17.04.2019 15:19 von | Aufrufe: 1103

KORREKTUR: Baden-Württemberg will höchstrichterliche Klärung zu NO2-Grenzwert

Stuttgart, die baden-württembergische Landeshauptstadt. pixabay.com

(Der Leadsatz wurde komplett neu gefasst.)

STUTTGART (dpa-AFX) - In der Debatte um Luftverschmutzung in Städten will Baden-Württemberg Rechtsunsicherheiten bei der Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten höchstrichterlich klären lassen. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und erklärt, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter verbindlich sei. Nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung sollen Fahrverbote aber in der Regel bereits dann unverhältnismäßig sein, wenn die NO2-Belastung im Jahresmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet.

Damit will die große Koalition in Berlin die Folgen von Fahrverboten zur Luftreinhaltung in Städten möglichst gering halten. Mit dem jüngsten VGH-Urteil sieht sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in seiner Haltung bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: "Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen." Sein Sprecher sagte, man wolle nun in der letzten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, klären lassen, ob die Regelungen des Bundes gegen EU-Recht verstoßen oder nicht. Der Bundesgeschäftsführer der Deutsche Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, wertete das VGH-Urteil als "Ohrfeige für die Bundesregierung".

In Reutlingen betrug der NO2-Wert im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Stadt wolle zu Unrecht auf Diesel-Fahrverbote verzichten, so die VGH-Richter. Das Ziel, den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmemter schnellstmöglich zu erreichen, dürfe nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung des Bundes relativiert werden (Az.: 10 S1977/18). In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter. Die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sie erlassen, nachdem sie gerichtlich dazu gezwungen worden war./bg/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in BMW St
VD0VQX
Ask: 0,27
Hebel: 18,43
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VM7ZLF
Ask: 1,25
Hebel: 6,72
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VD0VQX,VM7ZLF,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

106,05
+0,95%
BMW St Chart
74,41
+1,63%
Mercedes-Benz Group AG Chart
120,25
+1,22%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur BMW St Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News