Der E-Golf von Volkswagen.
Donnerstag, 18.10.2018 12:31 von | Aufrufe: 379

Experte: Teil der VW-Preisnachlässe dürfte verrechnet werden

Der E-Golf von Volkswagen. © Volkswagen AG

WOLFSBURG (dpa-AFX) - Nach Einschätzung des Auto-Branchenexperten Ferdinand Dudenhöffer dürfte ein Teil der VW -Nachlässe bei Verschrottung alter Diesel mit bisherigen Rabatten verrechnet werden. Er schließe nicht aus, dass andere "Verkaufs-Förderungsprogramme" beschnitten werden, sagte der Leiter des des Center Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen am Donnerstag.

Als Standard-Rabatt beim Neuwagenkauf seien Nachlässe von 12 bis 15 Prozent üblich. Bei der bislang letzten sogenannten "Umtauschprämie" für schmutzige Diesel seien die übrigen Rabatte allerdings im Großen und Ganzen weiter angeboten worden. Dudenhöffer riet Autokäufern, auf Internetvermittler zurückzugreifen - dort seien die Preise und Rabatte ersichtlich.

Volkswagen (VW Aktie) hatte angekündigt, ab sofort bundesweit alte Diesel mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 gegen Preisnachlässe nicht nur zurücknehmen, sondern auch verschrotten zu wollen. Zurückgenommen würden Modelle beliebiger Hersteller, der Kauf eines Neuwagens oder eines jungen Gebrauchtfahrzeugs der Konzernmarken Audi , Seat, Skoda und VW werde im Gegenzug mit einem "Preisvorteil" unterstützt. In den 14 Städten mit besonders belasteter Luft sollen die Besitzer von Diesel-Autos der Normen Euro 4 und Euro 5 Preisnachlässe erhalten, die zusätzlich zum Restwert gezahlt werden. VW selbst spricht von einer "Umwelt- und Wechselprämie"./tst/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
Audi Chart
120,00
+0,31%
Volkswagen AG Vz Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Audi Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.