Bald entscheidet sich, ob der Braunkohletagebau Garzweiler II expandieren darf: Mitte Dezember entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Dies bedeutet nicht das Aus – doch RWE scheint ohnehin mit dem Tagebau zu hadern.
Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über die Zukunft des Braunkohletagebaus Garzweiler II am 17. Dezember. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Ein von Enteignung und Umsiedlung bedrohter Bürger sowie die Naturschutzorganisation BUND hatten gegen den weiteren Abbau der umweltschädlichen Braunkohle geklagt.
In dem Tagebau Garzweiler II südlich von Düsseldorf will der Kraftwerksbetreiber RWE bis 2045 auf einer Fläche von 48 Quadratkilometern rund 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abbauen. Der mündlichen Verhandlung zufolge könnten die Verfassungshüter aber höhere Hürden für künftige Umsiedlungen und Enteignungen verlangen.
Unklar ist, ob dies zu einem vorzeitigen Ende des Tagebaus führen könnte. Medienberichten zufolge erwägt der Energiekonzern RWE bereits, das Förderareal bis 2018 vorzeitig zu schließen. Grund sei, dass sich Kohlekraftwerke wegen der Konkurrenz von Ökostrom immer weniger lohnten. Der Konzern hatte den Bericht Anfang Oktober noch dementiert.
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