Die Wettbewerbshüter können nur begrenzt helfen

Freitag, 22.02.2013 08:40 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 85

Amazon steht im Visier der Kartellbehörden. Doch auf die Weise, wie es sich viele Buchhändler gewünscht hätten, geht es dem Online-Riesen nicht an den Kragen.

Das Kartellamt ermittelt gegen Amazon. Im Raum steht der Vorwurf, Amazon (Amazon Aktie) habe durch eine bestimmte Klausel in den Verträgen seinen Partner, die Freiheit genommen, den Preis für ihre Produkte frei zu setzen. Ein Beispiel: Amazon verbietet einem Modelabel, eine Jacke auf einem anderen Portal wie zum Beispiel Zalando (Zalando Aktie) günstiger anzubieten. So eine Klausel kann gegen das Kartellverbot verstoßen. Vor allem dann, wenn durch das Verbot der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internetmarktplätzen beschränkt wird. "Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten", erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, kann das Kartellamt Amazon die entsprechende Klausel verbieten. Die Behörde beschränkt sich auf ein Verwaltungsverfahren, das heißt dem US-Konzern droht kein Bußgeld. Die Maßnahmen zielten darauf ab, so ein Sprecher des Bundeskartellamts gegenüber WirtschaftsWoche Online, wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass das Verbot von Amazon negative Auswirkungen auf den Wettbewerb habe, werde man das Gespräch mit Amazon suchen.Buchhändler hofften auf strengeres VorgehenAls die Meldung "Kartellamt ermittelt gegen Amazon" auftauchte, mag so mancher Buchhändler auf Ermittlungen einer anderen Art gehofft haben. Dass die Bestellmöglichkeiten im Internet und speziell der US-Riese Amazon den vielen kleinen Buchläden das Leben schwer macht, ist kein Geheimnis. Doch ist die Marktmacht von Amazon bereits so groß, dass das Kartellamt dagegen vorgehen müsste? Amazon macht in Deutschland mit Büchern einen Umsatz von 1,6 Milliarden Euro.

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