Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Dienstag, 04.08.2020 14:53 von | Aufrufe: 301

Deutschland: Zehn Millionen verdienen zu wenig für Rente oberhalb Grundsicherung

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. ©unsplash.com

BERLIN (dpa-AFX) - In Deutschland verdienen etwa zehn Millionen Menschen zu wenig, um später eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erreichen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, über die zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet hatte.

Für eine Rente oberhalb dieses Niveaus - im Durchschnitt aktuell 841 Euro - müssen Beschäftigte rechnerisch über 45 Jahre hinweg mehr als 23 886 Euro pro Jahr verdienen. Dem Ministerium zufolge erreichte im vergangenen Jahr rund ein Drittel der gut 33 Millionen Menschen, die in der Bundesrepublik sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ein solches Einkommen nicht.

Grundsicherung im Alter bekommen Menschen, die so wenig eigenes Einkommen - einschließlich Rente - und Vermögen haben, dass es für den Lebensunterhalt nicht reicht. Auf Antrag stockt der Staat dann auf.

Das Ministerium verwies allerdings darauf, dass sich Aussagen zum Einkommen über die gesamte Berufszeit hinweg auf Basis dieser Auswertung nicht treffen ließen. "Darüber hinaus können aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter gezogen werden, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext berücksichtigt werden müssen", heißt es in der Antwort weiter./jr/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News