BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2)

Mittwoch, 11.07.2018 08:25 von DGAP - Aufrufe: 320

DGAP-News: BUWOG AG / Schlagwort(e): Anleihe BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2) 11.07.2018 / 08:22 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wien, 11. Juli 2018 BUWOG AG: Vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2)

Die BUWOG AG, FN 349794d, erklärt hiermit, die Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der BUWOG AG (ISIN: AT0000A1NQH2) gemäß § 5 (d) der Emissionsbedingungen vorzeitig zu kündigen und zu ihrem Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Kündigung erfolgt mit Wirkung zum 10. August 2018; dieser Tag ist zugleich Wahl-Rückzahlungstag. Der Wandlungszeitraum gemäß § 8 (a)(iv) der Emissionsbedingungen endet mit Ablauf des 6. August 2018. Soweit die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihr Wandlungsrecht nicht bis zum Ablauf des 6. August 2018 ausüben, werden die Wandelschuldverschreibungen am 10. August 2018 (Wahl-Rückzahlungstag) zum Nennbetrag zurückgezahlt.

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Holger Lüth Bereichsleiter Corporate Finance & Investor Relations Email: investor@buwog.com T +43-1-878 28 1203img

MEDIENANFRAGEN

Michael Lippitsch BUWOG AG Email: communications@buwog.com T: +43- 664 60928 1710


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WKN: A1XDYU
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
 
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