BERLIN (dpa-AFX) - Innerhalb der Bundesregierung gibt es Bewegung im Streit um die Aufteilung der Zusatzkosten durch den neuen CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern. Es werde über ein differenziertes Modell beraten, bei dem sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz von Gebäuden orientiere, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen. Von einem "Durchbruch" war noch nicht die Rede, es solle aber nun bald eine Lösung gefunden werden. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet, in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien am Dienstag habe es einen Durchbruch gegeben.
Demnach sollen bei schlecht renovierten Gebäuden Vermieter mehr als 50 Prozent der Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung übernehmen, bei gut sanierten Gebäuden weniger als 50 Prozent. So sollten Vermieter belohnt werden, die schon Geld in die Erhöhung der Energieeffizienz ihrer Objekte gesteckt hätten.
Seit Jahresbeginn gibt es eine CO2-Bepreisung im Verkehr sowie bei Gebäuden, dies verteuert fossile Energieträger. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen.
SPD-geführte Ministerien hatten eine 50/50-Lösung vorgeschlagen. Bislang ist es rechtlich so geregelt, dass Vermieter die Zusatzkosten in voller Höhe auf die Mieter umlegen können. Aus der Union war deutliche Kritik an dem SPD-Vorschlag gekommen./hoe/DP/mis
Kurzfristig positionieren in Deutsche Wohnen | ||
HG5NFU
| Ask: 0,88 | Hebel: 6,56 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.