Das klingt schon ein bisschen nach einer Mogelpackung: Wenn Bundesanleihen, die zur Finanzierung grüner Projekte emittiert werden sollen, keinerlei Zweckbindung unterliegen. Vom kommenden Jahr an will ggfs. die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland Staatsanleihen begeben, die dem Umwelt- oder Klimaschutz dienen. Derartige grüne Titel sollen aus einem traditionellen Bundeswertpapier sowie einem grünen Zusatz mit eigener Wertpapierkennnummer (ISIN) bestehen. Anleger, die also die neuartige Anleihe erwerben, bekämen einen Teil ihres Investments als grünen Bond ins Depot gebucht, für dessen Wert sich der Staat verpflichtet, in grüne Projekte zu investieren.
Grüne Investitionen im Trend
Das Thema nachhaltige Geldanlage ist en vogue, keine Frage. Laut der Ratingagentur Moody's sind 2019 weltweit grüne Anleihen mit einem Volumen von 200 Mrd. € zu erwarten. Frankreich, Belgien oder Polen haben bereits Green Bonds emittiert. Allerdings gibt es immer noch keine einheitlichen EU-Kriterien für Nachhaltigkeit.
Kein zusätzlicher Umwelt- und Klimaschutz
Orientieren will man sich am dänischen Vorbild, nach dem der grüne Teil einer Neuemission nachträglich den Bundesmitteln zugeordnet wird, die ohnehin für Umwelt- und Klimaschutz-Projekte ausgegeben werden. Daher sorgen Investoren durch ein Engagement in Greenbonds mit ihrer Anlage nicht für zusätzlichen Umwelt- und Klimaschutz. Einzig, wenn die Nachfrage nach Greenbonds so stark werden würde, dass sie die „grünen“ Ausgaben übertreffen würde, könnte dies den Staat zu mehr Ausgaben für Klima- und Umweltschutz zwingen. Man darf also gespannt sein, wie die grünen Bonds bepreist werden und ob die Investoren gerne auf Erträge verzichten, um ihr Gewissen zu beruhigen.
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