Die Flagge von Großbritannien.
Montag, 21.09.2020 13:53 von | Aufrufe: 2289

Brexit: Londoner Clearinghäuser bleiben vorerst in der EU im Geschäft

Die Flagge von Großbritannien. pixabay.com

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Trotz des Brexits dürfen spezialisierte Finanzfirmen in Großbritannien vorerst weiter das sogenannte Clearing im Derivatehandel für Partner in der Europäischen Union abwickeln. Dafür erteilte die EU-Kommission am Montag die Genehmigung für 18 Monate. Anderenfalls könnten Risiken für die Stabilität der Finanzmärkte entstehen, erklärte Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Die Zentralen Gegenparteien stehen im Handel mit Derivaten - das sind Finanzinstrumente auf Grundlage der erwarteten Kursentwicklung etwa von Rohstoffen oder Aktien - zwischen Käufer und Verkäufer. Sie wirken wie ein Puffer, um das Risiko dieser Geschäfte zu dämpfen. Clearing-Häuser springen ein, wenn einer der Handelspartner ausfällt. Derzeit findet die billionenschwere Abwicklung von Handelsgeschäften mit Euro-Wertpapieren, das Euro-Clearing, überwiegend in London statt.

Mit der EU-Genehmigung dürfen britische Firmen die Finanzgeschäfte auch nach Ende der Brexit-Übergangsphase zum Jahresende im EU-Binnenmarkt anbieten. Die Frist von 18 Monaten sollten Marktteilnehmer in der EU nutzen, um ihre "exzessive Abhängigkeit von Gegenparteien im Vereinigten Königreich zu reduzieren", mahnte Dombrovskis. In der Zeit sollten in der EU eigene Kapazitäten aufgebaut werden.

Großbritannien ist Ende Januar aus der EU ausgetreten, bleibt aber noch bis Jahresende im Binnenmarkt. Erst dann kommt der wirtschaftliche Bruch. Derzeit wird über ein Anschlussabkommen verhandelt, aber bislang ohne greifbare Ergebnisse./vsr/DP/stk


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