KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr) in einem Pilotverfahren, ob Mieterinnen und Mietern für Behörden-Pannen beim Start der Mietpreisbremse Schadenersatz zusteht. Die Landesregierungen können seit Juni 2015 "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" ausweisen. Dort gilt im Grundsatz, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen dürfen.
Die Mietpreisbremsen-Verordnungen müssen zwingend eine Begründung enthalten. In etlichen Bundesländern nahm man es damit allerdings nicht so genau. Gerichte haben deshalb die ursprünglichen Verordnungen gekippt. Den Schaden haben die Mieter, die darauf vertraut hatten. Sie müssen mit ihrer überhöhten Miete nun dauerhaft leben. Ein Rechtsdienstleister will den Betroffenen zu Schadenersatz verhelfen und hat in dem Musterfall im Namen zweier Mieter aus Frankfurt das Land Hessen verklagt. (Az. III ZR 25/20)/sem/DP/fba
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