Mann mit Wirtschaftszeitung (Symbolbild).
Mittwoch, 06.11.2013 13:01 von | Aufrufe: 76

BFH-Entscheidung über dubiose Aktiengeschäfte verzögert sich

Mann mit Wirtschaftszeitung (Symbolbild). pixabay.com

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs über die als "Cum-Ex" bekanntgewordenen Aktiengeschäfte verzögert sich. Die mündliche Verhandlung sei von Mitte Dezember auf Mitte April verschoben worden, sagte ein Sprecher des obersten deutschen Steuergerichts am Mittwoch in München. Damit hat das Gericht mehr Zeit, sich auf das komplizierte Verfahren vorzubereiten. Auch das Bundesfinanzministerium ist als Verfahrensbeteiligter in die Verhandlung eingeschaltet. Für das Ministerium ist das Verfahren wegen möglicher Steuerausfälle relevant.

Auch die Banken dürften es mit Interesse verfolgen, da sie zum Teil an den Aktiengeschäften beteiligt gewesen sein sollen. Zum Kläger in dem konkreten Fall äußerte sich der Bundesfinanzhof nicht.

"Cum-Ex"-Aktiendeals sollen von zahlreichen Banken in Deutschland betrieben worden sein. Dabei wurden Aktien schnell hintereinander ge- und wieder verkauft, um Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet zu bekommen. Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) schätzen Finanzbehörden den Gesamtschaden für Staat und Steuerzahler durch die Geschäfte auf weit über zehn Milliarden Euro./dwi/DP/zb


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