BERLIN (dpa-AFX) - Bodenspekulanten in Deutschland sollen nach Meinung von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) drei Viertel ihres Gewinns an den Staat abführen müssen. Müller schloss sich am Montag der Forderung von SPD-Chef Norbert Walter-Borjans nach einer sogenannten Bodenwertzuwachssteuer an.
Ein solches Instrument könne helfen, der Spekulation mit Grund und Boden einen Riegel vorzuschieben und den Wohnungsbau wieder billiger zu machen, schrieb Müller in einem Gastbeitrag im "Tagesspiegel" (Montag). Wegen der spekulationsbedingt hohen Bodenpreise komme der Bau bezahlbarer Wohnungen durch Privatinvestoren nahezu zum Erliegen.
Erst am Sonntag hatte Berlin in einem bundesweit einmaligen Gesetz einen Teil der Mieten für fünf Jahre gedeckelt. Wirtschaft und Opposition hatten dagegen einen stärkeren Wohnungsneubau gefordert.
"Keine Seltenheit sind in Berlin derzeit Grundstücksgeschäfte, bei denen sich der Wert des Grundstücks ohne eine nennenswerte Leistung des Eigentümers in den vergangenen fünf Jahren verzehnfacht hat", so Müller. "In der ganz überwiegenden Zahl der Immobiliendeals geht es dabei nicht um die Schaffung von Wohnungen oder Gewerberäumen. (...) Es lockt das "leistungslose" Einkommen. Es locken Gewinne ohne eigene unternehmerische Aktion."
Wenn es nun gelänge, "beispielsweise drei Viertel des leistungslosen Wertzuwachses abzuschöpfen, wird dies zu einer klaren Marktberuhigung beitragen und den Investitionsfokus wieder stärker auf die Bautätigkeit richten", meinte Müller in dem Beitrag, den er gemeinsam mit seinem Staatssekretär Frank Nägele verfasste. Zuständig für die Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer wäre der Bund./kr/DP/men
Kurzfristig positionieren in Aroundtown SA | ||
HS1LM1
| Ask: 0,57 | Hebel: 7,10 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.