Anklage wirft BP Fahrlässigkeit und Verlustangst vor

Dienstag, 26.02.2013 00:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 348

Grobe Fahrlässigkeit, Profit wichtiger als Sicherheit: Diese Vorwürfe machen die USA dem Ölkonzern BP (BP Aktie) im Prozess nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko. Trotzdem scheint eine außergerichtliche Einigung möglich.

Drei Jahre nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko hat in den USA ein milliardenschwerer Prozess um Schadenersatz begonnen. Vor einem Gericht in New Orleans klagen seit Montag die US-Regierung und fünf Bundesstaaten gegen den Mineralölkonzern BP.

Der Staat will wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Wasserreinhaltung (Clean Water Act) und andere Vorschriften bis zu 21 Milliarden US-Dollar (15,94 Mrd Euro) haben. Währenddessen verhandeln beide Seiten hinter den Kulissen weiter an einer ebenfalls milliardenschweren außergerichtlichen Einigung.

Ein Rechtsvertreter des US-Justizministerium warf BP in seinem Eröffnungsplädoyer grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit der Sicherheit vor. Noch wenige Tage vor der Explosion der Plattform Deepwater Horizon im April 2010 hätten Ingenieure des Ölkonzerns vor großen Problemen gewarnt, legte der Regierungsanwalt Michael Underhill dar.

Jedes sicherheitsorientierte Unternehmen hätte die Operation zu diesem Zeitpunkt abgebrochen, BP aber sei von den hohen Verlusten geblendet gewesen, die das Unterfangen vor der US-Südküste bis dahin bereits verursacht hätten.

Auch der Klägeranwalt Jim Roy zeichnete zu Beginn des Prozesses ein düsteres Bild von BP. Der Konzern habe die Bohrinsel neun Jahre lang unterhalten, ohne dass vorgeschriebene Inspektionen durchgeführt worden seien. Der Prozess werde zeigen, dass es bei BP eine Risikokultur gab, die eher verlustavers als risikoavers gewesen sei.

Es habe eine Unternehmenskultur geherrscht, in der Profite über Sicherheit gestellt worden waren, sagte Roy, der vor Gericht als Zivilkläger einige Geschädigte vertrat. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Demonstranten versammelt. Der Prozess wurde wegen des großen Interesses per Video in zusätzliche Gerichtsräume übertragen.

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