3 Hoffnungsschimmer nach dem hässlichen Quartal von Netflix

Freitag, 20.07.2018 12:00 von The Motley Fool - Aufrufe: 209

Netflix (WKN:552484) zeigte am Montagnachmittag, dass die Party irgendwann auch ein Ende haben muss. Das Abonnentenwachstum blieb im zweiten Quartal hinter früheren Prognosen zurück, und die ersten Blicke auf das laufende Quartal sind nicht sehr ermutigend. Die Aktie hatte sich im Jahr 2018 vor dem Quartalsbericht in dieser Woche mehr als verdoppelt, so dass es keine Überraschung ist, dass sie nach dem ernüchternden Bericht einen Rückschlag hinnehmen musste. Doch bevor wir Netflix als ehemaligen Dotcom-Liebling abschreiben, lass uns einige der Dinge durchgehen, die Hoffnung auf eine Erholung in der Zukunft machen. 1. Die Kunden zahlen viel mehr Die erste Enttäuschung…

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Kurse

561,23 $
-0,63%
Netflix Chart
Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Netflix
UM1XNK
Ask: 7,69
Hebel: 18,06
mit starkem Hebel
Zum Produkt
UM1N80
Ask: 1,30
Hebel: 6,08
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UM1XNK,UM1N80,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.