Abgeltungssteuer
Wilde Gerüchte ohne Substanz
20.10.07 Börse-online
Von Brigitte Watermann
Wird der Starttermin für die Abgeltungssteuer für sämtliche Arten von Investmentfonds vorgezogen? Derzeit kursieren dazu im Markt und in Internetboards wilde Gerüchte – und verunsicherte Leser rufen bei uns in der Redaktion an. Als gesicherte Erkenntnis kann gelten: Diese Gerüchte werden durch Vermögensverwalter geschürt – vermutlich mit der ganz eigennützigen Absicht, schnell ihre eigenen Fonds an den Mann zu bringen. Weder im Bundesfinanzministerium noch im Bundesrat sind solche Pläne derzeit bekannt.
Leser Markus Müller (Name von der Redaktion geändert) ist total verunsichert. Von der Vermögensverwaltung Grüner Fisher Investments, die mit dem renommierten US-Vermögensverwalter Ken Fisher zusammenarbeitet, erreichte ihn eine Mail mit folgendem Inhalt: „In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer eventuell deutlich nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch solle angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer – unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden. Sollten sich diese Gerüchte bewahrheiten, dann wäre ein Erwerb unseres neu aufgelegten Fonds (...) zur alten - und wesentlich günstigeren steuerlichen Regelung nur noch wenige Tage möglich.“
Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Beobachter im Markt gehen davon, dass manche Vermögensverwalter mit der Angst der Anleger vor der Abgeltungssteuer spielen – um auf diese Weise ihre Produkte an den Mann zu bringen. In einem Internetboard weist Thomas Grüner von Grüner Fisher Investments den Vorwurf der Panikmache allerdings weit von sich.
BÖRSE ONLINE hat sich bei den zuständigen politischen Stellen umgehört und die Gerüchte überprüft. Hier unser Ergebnis:
Fakt eins:
Unheil braut sich über den Luxemburger Spezialfonds (SIFs) für vermögende Kunden zusammen: Denn in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2008 hatte der Bundesrat einen Prüfungsauftrag an die Regierung erteilt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Investmentsteuergesetz bestimmte Einschränkungen für die steuerliche Behandlung der SIFs durchzusetzen. „Es besteht die Gefahr, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer durch derartige Gestaltungen dauerhaft umgangen wird“, befürchtet nämlich der Bundesrat. Nach Auskunft von führenden Koalitionspolitikern ist zu den Luxemburger SIFs zwar noch keine Entscheidung gefallen, in der kommenden Woche findet jedoch eine Sitzung im Finanzausschuss des Bundesrats statt. Gut möglich, aber noch nicht ausgemacht, dass die Luxemburger SIFs als Schlupfloch für die Abgeltungssteuer zum 31.12.2007, eventuell schon früher, dicht gemacht werden. Ein früherer möglicher Stichtag wäre die geplanten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 9. November 2007. Über das wahrscheinliche Aus für Luxemburger SIFs hat BÖRSE ONLINE schon vor gut einem Monat berichtet.
Fakt zwei:
Herkömmliche Investmentfonds sind von diesen Plänen gar nicht betroffen. „Davon ist mir nichts bekannt“, sagt etwa Otto Bernhard, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen und Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber BÖRSE ONLINE. „Uns liegen keine derartigen Informationen vor“, heißt es auch beim Fondsverband BVI. Und auch im Finanzausschuss des Bundesrats weiß man davon nichts. In der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz vom 21. September ist nichts zu lesen von einer generellen Vorverlegung der Abgeltungssteuer. „Wir können die Gerüchte nicht nachvollziehen und haben nichts derartiges ins Jahrssteuergesetz hineingeschrieben“, sagt auch Oliver Heyder-Rentsch, Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Fakt drei:
Fondsanleger sollten sich daher nicht von aufdringlichen Finanzvermittlern unter Druck setzen lassen. Anleger können Fondsanteile also noch bis Ende 2008 erwerben, um in den Genuss der günstigen Altfallregelung zu kommen. Das bedeutet: Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, dürfen nach Einhalten der einjährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds unterliegen aber ab 2009 der Abgeltungssteuer.
Wilde Gerüchte ohne Substanz
20.10.07 Börse-online
Von Brigitte Watermann
Wird der Starttermin für die Abgeltungssteuer für sämtliche Arten von Investmentfonds vorgezogen? Derzeit kursieren dazu im Markt und in Internetboards wilde Gerüchte – und verunsicherte Leser rufen bei uns in der Redaktion an. Als gesicherte Erkenntnis kann gelten: Diese Gerüchte werden durch Vermögensverwalter geschürt – vermutlich mit der ganz eigennützigen Absicht, schnell ihre eigenen Fonds an den Mann zu bringen. Weder im Bundesfinanzministerium noch im Bundesrat sind solche Pläne derzeit bekannt.
Leser Markus Müller (Name von der Redaktion geändert) ist total verunsichert. Von der Vermögensverwaltung Grüner Fisher Investments, die mit dem renommierten US-Vermögensverwalter Ken Fisher zusammenarbeitet, erreichte ihn eine Mail mit folgendem Inhalt: „In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer eventuell deutlich nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch solle angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer – unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden. Sollten sich diese Gerüchte bewahrheiten, dann wäre ein Erwerb unseres neu aufgelegten Fonds (...) zur alten - und wesentlich günstigeren steuerlichen Regelung nur noch wenige Tage möglich.“
Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Beobachter im Markt gehen davon, dass manche Vermögensverwalter mit der Angst der Anleger vor der Abgeltungssteuer spielen – um auf diese Weise ihre Produkte an den Mann zu bringen. In einem Internetboard weist Thomas Grüner von Grüner Fisher Investments den Vorwurf der Panikmache allerdings weit von sich.
BÖRSE ONLINE hat sich bei den zuständigen politischen Stellen umgehört und die Gerüchte überprüft. Hier unser Ergebnis:
Fakt eins:
Unheil braut sich über den Luxemburger Spezialfonds (SIFs) für vermögende Kunden zusammen: Denn in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2008 hatte der Bundesrat einen Prüfungsauftrag an die Regierung erteilt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Investmentsteuergesetz bestimmte Einschränkungen für die steuerliche Behandlung der SIFs durchzusetzen. „Es besteht die Gefahr, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer durch derartige Gestaltungen dauerhaft umgangen wird“, befürchtet nämlich der Bundesrat. Nach Auskunft von führenden Koalitionspolitikern ist zu den Luxemburger SIFs zwar noch keine Entscheidung gefallen, in der kommenden Woche findet jedoch eine Sitzung im Finanzausschuss des Bundesrats statt. Gut möglich, aber noch nicht ausgemacht, dass die Luxemburger SIFs als Schlupfloch für die Abgeltungssteuer zum 31.12.2007, eventuell schon früher, dicht gemacht werden. Ein früherer möglicher Stichtag wäre die geplanten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 9. November 2007. Über das wahrscheinliche Aus für Luxemburger SIFs hat BÖRSE ONLINE schon vor gut einem Monat berichtet.
Fakt zwei:
Herkömmliche Investmentfonds sind von diesen Plänen gar nicht betroffen. „Davon ist mir nichts bekannt“, sagt etwa Otto Bernhard, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen und Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber BÖRSE ONLINE. „Uns liegen keine derartigen Informationen vor“, heißt es auch beim Fondsverband BVI. Und auch im Finanzausschuss des Bundesrats weiß man davon nichts. In der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz vom 21. September ist nichts zu lesen von einer generellen Vorverlegung der Abgeltungssteuer. „Wir können die Gerüchte nicht nachvollziehen und haben nichts derartiges ins Jahrssteuergesetz hineingeschrieben“, sagt auch Oliver Heyder-Rentsch, Sprecher des Bundesfinanzministeriums.
Fakt drei:
Fondsanleger sollten sich daher nicht von aufdringlichen Finanzvermittlern unter Druck setzen lassen. Anleger können Fondsanteile also noch bis Ende 2008 erwerben, um in den Genuss der günstigen Altfallregelung zu kommen. Das bedeutet: Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, dürfen nach Einhalten der einjährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds unterliegen aber ab 2009 der Abgeltungssteuer.