Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ?

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Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? Mannemer
Mannemer:

Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ?

4
20.10.07 01:59
#1
Abgeltungssteuer
Wilde Gerüchte ohne Substanz

20.10.07  Börse-online

Von Brigitte Watermann

Wird der Starttermin für die Abgeltungssteuer für sämtliche Arten von Investmentfonds vorgezogen? Derzeit kursieren dazu im Markt und in Internetboards wilde Gerüchte – und verunsicherte Leser rufen bei uns in der Redaktion an. Als gesicherte Erkenntnis kann gelten: Diese Gerüchte werden durch Vermögensverwalter geschürt – vermutlich mit der ganz eigennützigen Absicht, schnell ihre eigenen Fonds an den Mann zu bringen. Weder im Bundesfinanzministerium noch im Bundesrat sind solche Pläne derzeit bekannt.

Leser Markus Müller (Name von der Redaktion geändert) ist total verunsichert. Von der Vermögensverwaltung Grüner Fisher Investments, die mit dem renommierten US-Vermögensverwalter Ken Fisher zusammenarbeitet, erreichte ihn eine Mail mit folgendem Inhalt: „In den letzten Tagen haben wir verstärkt Gerüchte aus mehreren Quellen - gewöhnlicherweise gut informierte Kreise - gehört, dass der Stichtag der geplanten Abgeltungsteuer eventuell deutlich nach vorne verlegt werden soll! Im Gespräch solle angeblich ein Termin Anfang November 2007 bzw. jetzt sogar ein Termin Ende Oktober 2007 sein, ab dem dann bereits grundsätzlich alle Erträge unter die neue Regelung fallen sollen. Dies würde für Anleger konkret bedeuten, dass bereits für Wertpapiere, die ab Ende der nächsten Woche oder Anfang November gekauft werden, alle Kursgewinne - gleich nach welcher Haltedauer – unter die pauschale Besteuerung von 25% fallen würden. Sollten sich diese Gerüchte bewahrheiten, dann wäre ein Erwerb unseres neu aufgelegten Fonds (...) zur alten - und wesentlich günstigeren steuerlichen Regelung nur noch wenige Tage möglich.“

Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Beobachter im Markt gehen davon, dass manche Vermögensverwalter mit der Angst der Anleger vor der Abgeltungssteuer spielen – um auf diese Weise ihre Produkte an den Mann zu bringen. In einem Internetboard weist Thomas Grüner von Grüner Fisher Investments den Vorwurf der Panikmache allerdings weit von sich.

BÖRSE ONLINE hat sich bei den zuständigen politischen Stellen umgehört und die Gerüchte überprüft. Hier unser Ergebnis:

Fakt eins:
Unheil braut sich über den Luxemburger Spezialfonds (SIFs) für vermögende Kunden zusammen: Denn in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2008 hatte der Bundesrat einen Prüfungsauftrag an die Regierung erteilt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren für das Investmentsteuergesetz bestimmte Einschränkungen für die steuerliche Behandlung der SIFs durchzusetzen. „Es besteht die Gefahr, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen auch nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer durch derartige Gestaltungen dauerhaft umgangen wird“, befürchtet nämlich der Bundesrat. Nach Auskunft von führenden Koalitionspolitikern ist zu den Luxemburger SIFs zwar noch keine Entscheidung gefallen, in der kommenden Woche findet jedoch eine Sitzung im Finanzausschuss des Bundesrats statt. Gut möglich, aber noch nicht ausgemacht, dass die Luxemburger SIFs als Schlupfloch für die Abgeltungssteuer zum 31.12.2007, eventuell schon früher, dicht gemacht werden. Ein früherer möglicher Stichtag wäre die geplanten Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat am 9. November 2007. Über das wahrscheinliche Aus für  Luxemburger SIFs hat BÖRSE ONLINE schon vor gut einem Monat berichtet.

Fakt zwei:
Herkömmliche Investmentfonds sind von diesen Plänen gar nicht betroffen. „Davon ist mir nichts bekannt“, sagt etwa Otto Bernhard, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen und Finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber BÖRSE ONLINE. „Uns liegen keine derartigen Informationen vor“, heißt es auch beim Fondsverband BVI. Und auch im Finanzausschuss des Bundesrats weiß man davon nichts. In der Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz vom 21. September ist nichts zu lesen von einer generellen Vorverlegung der Abgeltungssteuer. „Wir können die Gerüchte nicht nachvollziehen und haben nichts derartiges ins Jahrssteuergesetz hineingeschrieben“, sagt auch Oliver Heyder-Rentsch, Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Fakt drei:
Fondsanleger sollten sich daher nicht von aufdringlichen Finanzvermittlern unter Druck setzen lassen. Anleger können Fondsanteile also noch bis Ende 2008 erwerben, um in den Genuss der günstigen Altfallregelung zu kommen. Das bedeutet: Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden, dürfen nach Einhalten der einjährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds unterliegen aber ab 2009 der Abgeltungssteuer.

Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? Mannemer
Mannemer:

So ganz ausschließen...

2
20.10.07 02:15
#2
...würde ich das ja nicht. Es wäre aber abenteuerlich und hochgradig unseriös. Herrn Steinbrück und seinen Spezies würde ich aber eine solche krumme Tour durchaus zutrauen. Wenn es  "nur" darum geht, eine Umgehung der Gesetzte durch diejeinigen, die sich das finanziell erlauben können zu verhindern, hätte ich kein Problem. Denen will man aber von Regierungsseite nicht wehtun. Dafür geben die Regierungs-Genossen lieber glühende Bekenntnisse zur "Agenda 2010" und zu Hart IV ab, obwohl man den Namen des Genossen Hartz aus diversen Gründen am liebsten "vergessen" machen möchte.

Da sollte man aber auch nicht vergessen, dass die ganze "Reform" die sich Abgeltungssteuer nennt, auf Ersparnisse und Altersvorsorge von Otto-Normalbürger zielt. Den Multimillionören geht das an der rechten und linken Backe vorbei. Freibeträge jucken die sowieso nicht und die 25% sind sogar für Großverdiener eine echte "Ersparnis" . Dankschreiben des großen Kapitals können an die SPD-"Barracke" in Berlin gerichtet werden, z.Hd. des zukünftigen Stellvertr. Parteivorsitzenden Peer Steinbrück. Insofern seien wir wachsam und warten mal die nächsten Tage ab !

Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? SAKU
SAKU:

wtf

 
20.10.07 02:17
#3
machst du um kurz nach zwei online? Ab in den Jungbusch mit dir ;o))


Fuck!! Hab meine Signatur verloren...
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? heavymax._cooltrader
heavymax._co.:

bevor ich was abgelten muß, könnte ich doch nach..

 
20.10.07 09:04
#4
wie vor erst mal meine Verluste gegenrechnen um zu sehen ob da überhaupt noch was überbleibt das es abzugelten gäbe, oder sehe ich das falsch! Dann müßte man eben "technische Verluste" bewusster einplanen.                     mfG.,heavymax._co.
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? Mannemer
Mannemer:

Ein guter Artikel dazu aus der WELT

 
20.10.07 09:13
#5
19. Oktober 2007, aus WELT-online

Die neue Abgeltungssteuer: Was steckt wirklich dahinter?
Was Anleger mit Blick auf 2009 beachten müssen

Mit Beginn des Jahres 2009 wird in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer erhoben, die sowohl sämtliche Dividenden und Zinserträge als auch alle Veräußerungsgewinne erfasst. Damit entfällt die bisher geltende Regelung der Spekulationsbesteuerung, bei der die erzielten Kursgewinne nach Ablauf einer Haltefrist von zwölf Monaten im Privatvermögen steuerfrei blieben.

Steuerhöhe
Der einheitliche Steuersatz wird 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer betragen. Anleger mit geringem persönlichem Steuersatz können sich im Rahmen der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurückerstatten lassen. Dies betrifft Anleger, deren Grenzsteuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt, was in etwa einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15 000 Euro entspricht. Darüber hinaus steht jedem Anleger ein Freibetrag von 801 Euro pro Jahr zur Verfügung, der für sämtliche Einkunftsarten des Kapitalvermögens gilt.

Bestandsschutz
Erfasst werden alle Dividenden- und Zinseinnahmen, die dem Anleger ab dem 1. Januar 2009 zufließen. Für Gewinne aus Veräußerungsgeschäften wird hingegen ein Bestandsschutz für Altbestände gewährt. Bei Aktien- und Fondspositionen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden oder werden, bleibt die Möglichkeit einer steuerfreien Veräußerung auch über das Jahr 2009 hinaus bestehen.

Sonderfall Zertifikate

Dies gilt allerdings nicht bei klassischen Anlage-Zertifikaten, für die eine eigene Fristenregelung in das neue Gesetz aufgenommen wurde. Zertifikate bleiben danach bei Veräußerung nur dann abgeltungssteuerfrei, wenn sie bereits vor dem 15. März 2007 im Depot gehalten wurden. Gewinne aus Zertifikaten, die nach diesem Stichtag erworben wurden oder werden, können nur noch bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei veräußert werden. Dabei gilt wie bisher die Spekulationsfrist mit einer Mindesthaltedauer von zwölf Monaten. Einzige Ausnahme sind Zertifikate mit einer Kapitalgarantie und andere so genannte Finanzinnovationen. Hier bleibt zunächst einmal noch alles beim Alten.

First in, First out
Zu beachten ist insbesondere, dass auch künftig die so genannte First-in-First-out-Regelung gilt. Sollte also innerhalb desselben Depots eine Position aufgestockt werden, würden bei einem späteren Verkauf zunächst die "steuerfreien" Altbestände aufgelöst.

Vorteil für Zertifikate
Einen interessanten Vorteil behalten Zertifikate hingegen gegenüber der Direktanlage in Dividendenpapiere. Bei diesen können etwaige Verluste nämlich lediglich mit Gewinnen aus Aktientransaktionen verrechnet werden. Bei Zertifikaten sind realisierte Verluste hingegen mit allen anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar. Also beispielsweise auch mit Zinsen.

Information ist alles
Eine ausführliche und umfassende Analyse der sich im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer ergebenden Veränderungen hat die Münchener HypoVereinsbank zusammengestellt. Die kostenlose Informationsbroschüre "Abgeltungsteuer" kann über zertifikate@hvb.de angefordert oder aber im Internet heruntergeladen werden (Internetadresse: www.hvb-zertifikate.de).  
 
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? gogol
gogol:

Steuergeschichten

 
20.10.07 11:52
#6
was sich nun abspielt sind alte Kindergeschichten die immer wieder nach dem gleichen Schema ablaufen
wer von den älteren Börsenuser kann sich noch ein paar jahre zurück erinnern, was war damals los als die Aktienwerte von DM auf € umgestellt wurden ??
oder welche Gerüchte liefen um bei Namensaktien ??

so lange wie die wirklichen Vermögensverwalter wie MM Warburg, Bankhaus Lampe, BHF Bank u.s.w. ruhig bleiben gibt es keinen Grund in Panik zu verfallen ( Meine Meinung)

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auf unserem Planeten gibt es nur Propheten
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? Timchen
Timchen:

Das ist doch sowieso nur eine Armensteuer

 
20.10.07 14:34
#7
so als sozialer Ersatz ohne Gegenleistung für die Senkung der Arbeitslosenbeiträge.
Wer richtig Geld hat, hat sein Geld ohnehin nicht in D, sondern in einem sicheren, steuerfreien Drittland.
Alle Aufregung ist also umsonst. Zudem ist der deutsche Finanzplatz ohnehin kaum noch zu schädigen.
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? TommiUlm
TommiUlm:

Meinung zur Angeltungssteuer

 
21.10.07 10:24
#8
Hallo,

wenn die tatsächlich vorziehen bin ich zum allerletztenmal zur Wahlurne gegangen.

Den Reichen wirds ziemlich wurscht sein und der Masse auch.

Die Masse hat eh kein Geld um in Aktien oder Fonds anzulegen, die Anlageberater
laufen sich bereits jetzt schon die Hacken ab um noch Verträge abzuschliessen.
Bei mir waren in den letzten 3 Wochen so ca. 10 die an der Hautstür geklingelt haben
ganz zu schweigen von den Telefonbelästigungen.

Trader wie unsereins treffen die damit mitten ins Herz wenn man per Automatik
von 1000.- Gewinn gleich 300.- einbehält bei Totalverlust z.B. kann man dann nach
12 Monaten eventuell von der abgedrückten Steuer wieder versuchen zurückzuholen.

Blicke mit dem Spitzensteuersatz noch nicht so recht durch wenn man drunter liegt
keine Abzugsmöglichkeit????

Der Sonntag fängt ja schon gut an da könnte ich gleich ko....

Gruss
Tommi
Wird die Abgeltungssteuer vorgezogen ? datex

Keine Abzugsteuer bei Kredit

 
#9
Das habe ich gerade bei focus.de gefunden:

Der Fiskus schlägt zu
Hunderttausende Verbraucher müssen spätestens im nächsten Jahr ihre Bank wechseln. Andernfalls bringt ihnen die Einführung der Abgeltungsteuer erhebliche Mehrbelastungen.
Nach FOCUS-Informationen ergibt sich dies aus einem kaum beachteten Passus der Unternehmensteuerreform, der ab 2008 bisher legale Steuertricks unterbinden soll. Danach können Bankkunden nur dann den ermäßigten Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent nutzen, wenn beim gleichen Institut kein Kredit auf ihren Namen läuft. Kunden, die Anlagen und Darlehen bei derselben Bank unterhalten, müssen hingegen Kapitalerträge künftig mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent versteuern.
Die Bundessteuerberaterkammer fordert eine Korrektur dieses Steuerparagraphen noch vor seinem Inkrafttreten. „Das untergräbt nicht nur das Hausbankprinzip, das viele Mittelständler seit Jahrzehnten erfolgreich nutzen“, kritisierte Vizepräsident Hartmut Schwab. „Auch normale Privatanleger, die ihre vermietete Immobilie auf Kredit finanzieren, kann diese Vorschrift treffen. Sie müssen trotz Abgeltungsteuer eine Steuererklärung abgeben und höhere Abgaben zahlen.“  


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