Was tun, wenn man einen Wertpapierkredit nicht tilgen kann?
Aus Börse Online
Wenn bei einem unterdeckten Wertpapierkredit die Zwangsliquidierung droht, rät Rechtsanwalt Klaus Nieding, genau zu prüfen, ob die Bank bei der Beratung ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Viele ließen sich in den letzten Jahren von der Börseneuphorie mitreißen. Sie nahmen Wertpapierkredite auf, für die das Depot als Sicherheit galt. Doch mit dem Kursverfall kommt das böse Erwachen – die Depotvolumina können oft den Kreditbetrag nicht mehr decken, und die Banken fordern den Kunden auf, Geld nachzuschießen. Kann dieser kein Geld mehr aufbringen, kündigen die Banken die Geschäftsbeziehungen und veranlassen eine Zwangsliquidierung des Depots.
„Wir erleben zurzeit, dass die Banken ohne Rücksicht auf die Marktsituation verkaufen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Bisher gibt es keine richterliche Entscheidung zum Vorgehen der Banken, doch Nieding sieht Chancen für die unter Druck stehenden Anleger: „Die Bank hat meiner Meinung nach eine Obhutpflicht, und deshalb kann sie nicht einfach zu einer Unzeit alles verkaufen.“
Auch sollte genau geprüft werden, so der Rechtsanwalt, ob die Bank bei der Kreditvergabe ausreichend beraten hat. Nach einem Urteil des BGH
(XI ZR 22/96) muss der Anlageberater vor allem in einem Zinstal auf die Risiken bei steigenden Zinsen und auf mögliche Szenarien hinweisen. Das tun jedoch laut Nieding nur die wenigsten. HW
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Wenn bei einem unterdeckten Wertpapierkredit die Zwangsliquidierung droht, rät Rechtsanwalt Klaus Nieding, genau zu prüfen, ob die Bank bei der Beratung ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Viele ließen sich in den letzten Jahren von der Börseneuphorie mitreißen. Sie nahmen Wertpapierkredite auf, für die das Depot als Sicherheit galt. Doch mit dem Kursverfall kommt das böse Erwachen – die Depotvolumina können oft den Kreditbetrag nicht mehr decken, und die Banken fordern den Kunden auf, Geld nachzuschießen. Kann dieser kein Geld mehr aufbringen, kündigen die Banken die Geschäftsbeziehungen und veranlassen eine Zwangsliquidierung des Depots.
„Wir erleben zurzeit, dass die Banken ohne Rücksicht auf die Marktsituation verkaufen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Bisher gibt es keine richterliche Entscheidung zum Vorgehen der Banken, doch Nieding sieht Chancen für die unter Druck stehenden Anleger: „Die Bank hat meiner Meinung nach eine Obhutpflicht, und deshalb kann sie nicht einfach zu einer Unzeit alles verkaufen.“
Auch sollte genau geprüft werden, so der Rechtsanwalt, ob die Bank bei der Kreditvergabe ausreichend beraten hat. Nach einem Urteil des BGH
(XI ZR 22/96) muss der Anlageberater vor allem in einem Zinstal auf die Risiken bei steigenden Zinsen und auf mögliche Szenarien hinweisen. Das tun jedoch laut Nieding nur die wenigsten. HW