Die grenzüberschreitende Steuereinziehung schreitet rasant voran – auch das ist das vereinte Europa
Hatten sich die europäischen Finanzämter in der Vergangenheit wechselseitig nur bei der Eintreibung von Umsatzsteuerforderung unterstützt, findet diese Richtlinie gemäß deren Art. 2 Anwendung auf alle Forderungen im Zusammenhang mit „€ Steuern und Abgaben aller Art, die von einem Mitgliedstaat oder dessen gebiets- oder verwaltungsmäßigen Gliederungseinheiten, einschließlich der lokalen Behörden, oder für diesen oder diese oder für die Union erhoben werden €" Umfassender geht es wirklich nicht. Gemäß Art. 13 muss der spanische Staat diese deutsche Steuerforderung so behandeln, als sei es eine unbezahlte spanische Steuerforderung. Es bedarf natürlich keiner Erwähnung, dass Finanzämter besonders schnell und einfach vollstrecken können, insbesondere benötigen sie keine gerichtliche Unterstützung.
www.mallorcazeitung.es/recht-steuern/2013/...nzamts/26908.html