bzgl. "jaja, unser BverfG. steht auch schon unter dem Einfluss der Märkte. Sie haben sich nicht getraut, den ESM voerst offiziell zu stoppen, weil auch sie die Märkte fürchten."
Ich schätze Deine Beiträge und Deinen Einsatz sehr und möchte Dir deshalb kurz erklären, warum das BVerfG gestern den ESM gar nicht stoppen konnte: Es handelte sich gestern lediglich um die Anhörung im einstweiligen Rechtsschutz, also zum einen gar nicht um das Hauptsacheverfahren, wo eine solche Entscheidung dann ergehen könnte. Zum anderen richtete sich der Antrag der Kläger darauf, dem Bundespräsidenten die Unterschrift unters Gesetz gerichtlich zu verbieten.
Wie ich finde, hat das Gericht eine äußerst kluge Entscheidung gefällt, bereits im Einstweiligen Rechtsschutz quasi eine Hauptsacheentscheidung zu treffen, wofür natürlich mehr Zeit in Anspruch genommen werden muß. Und insgesamt ist es meiner Ansicht nach eigentlich sehr gut gelaufen für die Kläger. Übrigens ich bin auch einer davon (Anschluß an die VB von Fr. Däubler-Gmelin), da ich mir ähnliche Gedanken gemacht hatte wie Du, etwas muß man unternehmen.
Aber wie ich auch zuvor schon mal gepostet hatte, bringt eine Strafanzeige wegen Hochverrrats gar nichts. Denn der Tatbestand der §§ 81 - 83 StGB ist nicht erfüllt, "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt " haben die Abgeordneten sicherlich nicht gehandelt.
Ich denke, der Zerfall des Eurosystems ist schon zu sehr fortgeschritten, wahrscheinlich kommt die Entscheidung des BVerfG in 2- 3 Monaten dann zu einer Zeit, wo auch durchaus - ohne dann als Sündenbock dastehen zu müssen - , das Gericht der Beschwerde gegen den ESM zumindest teilweise stattgeben könnte.
Vermutlich werden letztlich Demonstrationen nötig sein, um dem wahren Willen des Volkes Aus- und Nachdruck zu verleihen und ein Umdenken auch in der breiten Masse einzuleiten.