Merkel:
?Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat?, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann ? nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. ?Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen?, sagte Merkel.
?Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt?, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. ?Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats?, so der Verwaltungspräsident...."
Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, auch sie kritisierte die Bundes-Notbremse: ?Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit springe ins Auge?,sagt Haderlein. Einmal verstoße sie gegen Artikel 2 Abstatz 1 des Grundgesetzes, gegen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und sie sagt, man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken. Sondern nur aufgrund eines Gesetzes. Das sei bei der Bundesnotbremse aber nicht geboten.
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