Drohnenmorde vor Gericht
Die Bundesregierung muss US-Drohnenangriffe im Jemen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüfen und Washington gegebenenfalls zur Ordnung rufen. Das schreibt ein gestern verkündetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vor, das einer Klage dreier Angehöriger jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben hat. Demnach hat die Bundesregierung womöglich ihre “Schutzpflicht” gegenüber den zivilen Opfern – drei Al Qaida-Gegnern – verletzt, weil die US-Drohnenangriffe über die US-Luftwaffenbasis Ramstein abgewickelt wurden. Ramstein, Hauptquartier der United States Air Force in Europe, ist nicht nur Hauptumschlagplatz für US-Militärtransporte nach Mittelost, sondern auch Standort einer Relaisstation, über die Signale zur Steuerung der Drohnen aus den USA in die Operationsgebiete weitergeleitet werden. Zu den Mordoperationen, die US-Drohnenkrieger via Ramstein durchführten – auf der Basis gilt deutsches Recht -, gehörten auch tödliche Angriffe auf deutsche Staatsbürger, die ohne die Zuarbeit deutscher Behörden nicht durchführbar gewesen wären.
Zivilisten umgebracht
(…) Abgesehen davon, dass offensichtlich Zivilisten umgebracht wurden, denen nichts vorzuwerfen war, ist zumindest zweifelhaft, ob es für den Angriff überhaupt eine juristisch zulässige Grundlage gab. Das Gericht in Münster hat jetzt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Mai 2015, das die Klage abgewiesen hatte, revidiert und den Klägern in Teilen Recht gegeben.
“Als Mord einzustufen”
Das Münsteraner Gericht geht dabei von der für die Bundesregierung günstigen Annahme aus, dass der Einsatz von US-Drohnen im Jemen “nicht generell unzulässig” sei. Das ist keineswegs Konsens. “Außerhalb bewaffneter Konflikte … sind Tötungen mittels Drohnenangriffen strafrechtlich als Mord einzustufen”, konstatiert das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Angehörigen der Opfer unterstützt. (…) ”
Auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken”
Wie das Oberverwaltungsgericht in Münster gestern geurteilt hat, obliegt der Bundesrepublik, weil die Drohnenangriffe mit ihren zahllosen zivilen Todesopfern über deutsches Territorium abgewickelt werden, eine “Schutzpflicht” für potenzielle Opfer, der sie bislang nicht nachgekommen ist. Sie müsse sich nun, heißt es in der Urteilsbegründung, vergewissern, “ob die generelle Praxis der amerikanischen Drohneneinsätze … mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang steht”. “Erforderlichenfalls” müsse sie “durch ihr geeignet erscheinende Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts” hinwirken.
(…) Auf der Anklagebank
Dabei gerieten allerdings auch deutsche Regierungsbehörden auf die Anklagebank. Mit Hilfe von US-Drohnen sind zumindest in Pakistan auch deutsche Staatsbürger umgebracht worden. Das war möglich, weil ihre Mobilfunknummern von deutschen Behörden an US-Stellen weitergeleitet wurden, die damit den Standort der Betroffenen präzise orten und Drohnen zur Exekution losschicken konnten…
Quelle: German Foreign Policy
www.nachdenkseiten.de/?p=50315