steuerlichen Gründen. Natürlich gibt es permanent Versuche von Unternehmen , dass Finanzamt, Banken und entsprechend vorgeschaltet den Steuerberater/Steuerprüfer zu belügen. Geprüft werden kann aber in der Regel nur das, was auch vorliegt. Klar hätte EY bei den ersten Betrugsvorwürfen vor zirka einem Jahr härter reagieren müssen/können. Hat man aber nicht, immerhin haben Bafin, Geschäftspartner und Banken damals auch geprüft und durch ihre weitere Zusammenarbeit mit WC dem Markt Unbedenklichkeit bescheinigt. Aus damaliger Sicht wäre der Aufwand von EY somit ggf. als angemessen zu betrachten, zumindest wird EY dieses so verkaufen. Aus meiner Sicht ist das maximal juristisch als fahrlässig einzuordnen, aber nicht als vorsätzlicher Betrug. Welcher Steuerberater/Wirtschaftsprüfer muss denn normalerweise damit rechnen, dass weltumspannend Unterlagen von Bankmitarbeitern und Behörden mit so einem großen Aufwand gefälscht werden? Diese hohe kriminelle Energie muss man nicht vermuten. Vielleicht wird EY wegen Fahrlässigkeit verurteilt, dann greift die entsprechende Versicherung mit Peanuts. Von EY wird keine wesentliche Kohle kommen, da bin ich sicher. Das Image von EY wird leiden, ansonsten wird wenig passieren. Tilp und Co werden dieses naturgemäß anders verkaufen, es gibt aber genügend Erfahrungen zum Thema. Z.B. von ehemaligen Steinhoff- Aktionären. Spart euch das Geld für die Anwälte. Nur meine Meinung.