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Wamu WKN 893906 News !

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Wamu WKN 893906 News ! dr.soldberg
dr.soldberg:

@never surrender.....

13
25.08.11 15:53
lieg hier vor lachen auf den boden.....mit einem post den wamuwahnsinn erträglicher gestaltet.
einfach köstlich........beide daumen hoch  :)
viel glück und viel segen auf all meinen wegen;)

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Wamu WKN 893906 News ! oheim
oheim:

@NeverSurrender

3
25.08.11 16:04
http://www.ariva.de/...KN_893906_News_t364286?page=6398#jumppos159972

wenn ich an seelenwanderung glauben würde, wüsste ich jetzt wo die Seele von Loriot ist.

ganz grosses Kino

Danke, besser als Therapie
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#159953

Wamu WKN 893906 News ! Chep
Chep:

BoA

2
25.08.11 16:09
Schlauer Buffet. Wenn er gestern Aktien zum Schlusskurs gekauft hat und jetzt gerade verkauft hat er 845 Mio. Gewinn gemacht... :-)
Wamu WKN 893906 News ! Intuition1980
Intuition1980:

Mary´s Suppe

40
25.08.11 16:11
Man darf echt gespannt sein wie Mary jetzt ihre Suppe wieder auslöffelt die sie sich zum Großteil selbst eingebrockt hat. Es wird immer mehr deutlich das dieser Fall einfach ihr über den Kopf gewachsen ist u Sie nicht mal das Rückrat(bis jetzt*g*) hat sich Fehler aus der Vergangenheit einzugestehen u jetzt zu korrigieren!
Sie hätte diesen Fall ab den Zeitpunkt als sie die Objektion von Nate Thoma zu den ISH Untersuchungen genehmigt hat abgeben müssen, da es meines Errachtens einfach nicht ans Insolvenzgericht gehört schon ehr zu einem Supreme court oder gleich ans DC. Vorallem eiert Sie jetzt rum u versucht weiterhin hier eine Einigung aller Parteien zu erziehlen, jedoch merkt sie garnicht das Sie dafür einiges versäumt hat u sich viel zu lange sich von Rosen auf der Nase rumtanzen gelassen hat. Dafür hätte Sie den juristischen Druck extrem hoch halten müssen, um eine knallharte Linie verfolgen zu können.

Doch nun stellt sich aktuell das Problem das Sie eine Entscheidung treffen muss. Winkt sie den POR durch u ignoriert all die Indizien/Fakten zum ISH der Hedgefonds des EC u der TPS´ler, was zur Folge hätte das Sie sich strafbar machen würde da diese Entscheidung spätestens am Berufungsgericht revidiert würde u ein ganz schlechtes Licht auf Mary werfen würde da Sie noch umfangreichendere Untersuchungen zulassen müßte... Oder Sie lehnt den POR ab aufgrund des ISH was aber zur Folge hätte das da eine gewaltige Lawine auch öffentlich ins rutschen käme(was wie ich denke auch der hauptgrund für ihre unsichere vorgehensweise in meinen Augen ist). Den dann wär das Gauner GSA Geschichte u die Karten werden neu gemischt. Vorallem hätte JPM u die FDCI nun keine inoffiziele Vertrettung mehr an vorderster Front der nach außen eigentlich unser WMI vertretten sollte u sich um eine faire Aufteilung der Werte kümmern sollte. Ja auch gestern beim hearing dürfte Rosen nichts gutes schwannen den die HF´s haben in da jetzt auch schön mitreingezogen u in den ISH verwickelt. Es bekräftigt mal wieder die aufkeimente Diskussion das BR entgültig das Handwerk gelegt werden muss u sein Handeln strafrechtlich verfolgt werden müsste!!!

Man kann Mary nur raten hier kein Urteil zu sprechen u den Fall direkt an die nächst höhere Instanz weiter zu geben, aufgrund dessen das der Fall weitere umfangreichere Ermittlungen erfordert wodurch es für Sie unmöglich ist hier ein faires u resonables Urteil am Insolvenzgericht zu sprechen und schon wär sie einigermassen unbefleckt raus auch wenn man ihr vorwerfen könnte warum Sie nicht schon früher zu der Einsicht gekommen ist.

Macht euch nicht verrückt, wir stehen nicht mit dem Rücken zur Wand dafür konnte Susman in den letzten Monaten zuviele kleine Details in Erfahrung bringen die er Stück für Stückchen ausspielt um an noch viel mehr zu gelangen!
Euer Intuition
Wamu WKN 893906 News ! paketix
paketix:

das reh springt hoch das reh springt weit

11
25.08.11 16:14
...soll es doch es hat ja zeit
der kurs von WAMU projeziert bei mir innere bilder (muss wohl mal zum arzt)
bildlich beschrieben ist WAMU wie ein rennpferd dem man die hufe mit 'ner hilti auf den boden gedübelt hat ... es würde gerne springen aber kann nicht *grmmmpf*
(mMn)
Wamu WKN 893906 News ! NeverSurrender
NeverSurrend.:

OT: Danke ...

8
25.08.11 16:17
für die Blumen.
Wenn ich einige zum Lachen bringen konnte, dann hat das Posting seinen Sinn schon erfüllt.

Grüße,

neversurrender
Wamu WKN 893906 News ! The_Hope
The_Hope:

@NS

3
25.08.11 16:21
das hätte der große Meister auch gesagt :-)

www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,753576,00.html

Klar kann man ohne Storchfrösche leben, aber

welchen Sinn hätte das?
Wamu WKN 893906 News ! jopel
jopel:

OT Paketix

6
25.08.11 16:26
Ist wie mit dem Duschvorhang: kann schimmeln, muss aber nicht.
LG jopel
Wamu WKN 893906 News ! sleepless13
sleepless13:

@Trader 84

2
25.08.11 16:34
wieso redest du eigentlich immer von uns?
ich habe dich noch nie bei uns gesehen
Wamu WKN 893906 News ! Trader 84
Trader 84:

@sleepless was meinst du?

 
25.08.11 16:45
Wamu WKN 893906 News ! wes_
wes_:

@Trader

 
25.08.11 16:49
er denkt man darf sich nur als potentieller shareholder verallgemeinernd äußern ("uns"), wenn man auch hier in ariva mitkritzelt... unsinn...
Wamu WKN 893906 News ! bittesachlichbleiben
bittesachlichb.:

@NS: Danke für's Lachen dürfen...

4
25.08.11 16:53
und diesmal endlich über uns selbst! (Mein Favorit ist die 7).
Wamu WKN 893906 News ! NeverSurrender
NeverSurrend.:

@sleepless

 
25.08.11 16:56
-Zitat-
"Mama, wer ist dieser Herr überhaupt?
Und warum bekommt er etwas aufgebraten?"
-Zitatende-

Quelle: Ödipussi
Wamu WKN 893906 News ! NeverSurrender
NeverSurrend.:

@Airfly #159980

6
25.08.11 17:01

Hallo Airfly,

ich muss gestehen, manchmal verstehe ich nicht so ganz, was Du uns sagen willst.

Doch eins merkt Euch: Belüge den Lügner solange Er lügt.

Aber fi.......e den Fi....er nicht solange Er fi....t.

 

Filetiere den Filetierer nicht, solange er filetiert?

oder gar:

Finanziere den Finanzierer nicht, solange er finanziert?

Naja, ist ja auch egal.

Ich werds mir auf jeden Fall merken ;-)

Grüße,

neversurrender

 

 

Wamu WKN 893906 News ! jk75
jk75:

Riesiger Erfolg das es keine Entscheidung gibt

16
25.08.11 17:14

Ich sehe es als riesigen Erfolg an, das MW keine Entscheidung treffen konnte.
Es orakeln hier viele über Verschwörung und Bestechung. Das EC hat Argumente vorgebracht, die ein schnelles Ende nicht erlaubet haben.
Wenn es möglich gewesen wäre die Aktie auszubuchen und diese Geschichte zu beenden, dann hätten Sie das gestern ansatzweise gemacht.

Ich sehe klare Argumente für IT. Deutlicher kann man das nichtmehr vorbringen. Diese Aussagen und Sticheleien sind nicht ohne Background. Deswegen - meine grösste Angst war immer eine Auszubuchung. Das ist für mich seit gestern eher vom Tisch.

Ausblick:
Wenn man mal nachrechnet was dieser Prozess seit über 2 Jahren an Geld verschlungen hat, dann ist dies sicherlich die Grösste Sauerei und auch eine Gefahr.
Wo nix mehr ist kann nix geholt werden. "Das Pferd wäre dann Tod."

Ich glaube an ein Settlement, es fragt sich nur wieviel Beweise da sind um das zu erzwingen und wer in den Knast muss wenn Beweise da sind.

"Alles meine Meinung"

Wamu WKN 893906 News ! jk75
jk75:

und die Obama Regierung

 
25.08.11 17:17

Und wenn die Obama Regierung mit im Sumpf drin steckt, kann ich nicht beurteilen, dann wundert mich es nicht das die versuchen das Problem auszuhocken - das wäre typisch Politik.

Wamu WKN 893906 News ! NeverSurrender
NeverSurrend.:

OT: Melde mich ab...

6
25.08.11 17:19
für heute.
Hab beim Selbststest 10 Punkte gehabt...
(Naja, der eigentliche Grund ist, dass der heimische DSL-Router vom Blitz erschlagen wurde).
Also dann, gehabt euch wohl (aber nicht so oft),
streitet nicht so viel (wenn ich nicht mitmachen kann ;-) ),
und: Lachen nicht vergessen.

Grüße,

neversurrender
Wamu WKN 893906 News ! odin10de
odin10de:

Illenes Homepage

3
25.08.11 17:20
Link:
www.delawareshareholderservices.com/qnews.html

Odin
Wamu WKN 893906 News ! waswesichxx
waswesichxx:

Hey ihr alle

21
25.08.11 17:21
Hmmmm, man liest es wieder und wieder, Maey muss den Fall abgeben.
Wohin, was soll ein Strafgericht mit einem Chapter11 Fall anfangen.
Wenn ueberhaupt ein anderes Gericht, dann nur, wenn Dinge, die in diesem Fall suspekt erscheinen, eventuell von einem anderen Gericht zu beurteilen waeren.
Wie z.b , ueber was Mary ueberhaupt Juristication hat. Ueber die Vor Seizure nicht, das hat Sie selbst gesagt. Und ueber andere Dinge sind die Parteien sich nicht einig. Mary aufgrund dieser Umstaende als Korrupt zu bezeichnen.........na ja.

Hab da was auf ner ollen externen Festplatte gefunden. Vielleicht interessiert es jemand.
Eine Erklaerung von Chapter 7 und 11 Faellen in Deutsch.  


Viel Spass beim lesen und lg


Einführung in das US-amerikanische Insolvenzrecht
Regelungen und Begriffe bei Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen / Von Alexander v. Hopffgarten

Köln (bfai) - Nach mehr als einem halben Jahrzehnt anhaltender Diskussion mit teils spektakulären Insolvenzen namhafter US-amerikanischer Unternehmen wie Worldcom, Enron, United Airlines oder Kmart und einer Verfestigung der Spitzenposition bei der weltweiten Überschuldungsquote privater Haushalte, haben die USA im Jahre 2005 eine umfassende Reform ihres Insolvenzrechts beschlossen: Das ist der Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act of 2005 (New Bankruptcy Act oder kurz NBA).
Grundzüge des Insolvenzrechts

Das US-amerikanische Insolvenzrecht ist aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben der amerikanischen Bundesverfassung Bundesrecht. Es beruht seit je her auf dem 1979 in Kraft getretenen Bankruptcy Code. Die letzte große Reform war im Jahre 1994 in Gestalt des Bankruptcy Reform Act erfolgt, bevor mit dem New Bankruptcy Act im Frühjahr 2005 ein erneutes Reformgesetz verabschiedet worden ist.
Anders als die deutsche Insolvenzordnung differenziert das amerikanische Recht stärker nach verschiedenen Insolvenzsubjekten. So sind die Kapitel 7 und 11 Bankruptcy Code vor allem insolventen Unternehmen gewidmet, Kapitel 9 (Adjustment of Debts of a Municipality) betrifft das Verfahren bei insolventen Gemeinden und die Kapitel 12 und 13 regeln Maßnahmen gegenüber insolventen natürlichen Personen bzw. Verbrauchern (Adjustment of Debts of a Family Farmers or Family Fisherman or Individual with Regular Annual Income).
Für das hier interessierende Unternehmensinsolvenzverfahren gibt es im wesentlichen zwei Verfahrensarten: das Liquidationsverfahren nach Kapitel 7 Bankruptcy Code (Liquidation) und das Sanierungs-/Reorganisationsverfahren nach Kapitel 11 Bankruptcy Code. Das letztere, in der Allgemeinheit wohl eher unter der Kurzfassung als "Chapter 11" bekannte Verfahren hat gerade in der jüngsten Vergangenheit wieder zwei prominente "Opfer" gefunden: Delta Airlines und Delphi, ein Automobilzulieferer mit über 30 Konzerngesellschaften. Diese Unternehmen haben jeweils noch kurz vor dem Wirksamwerden der Reform Anträge nach Kapitel 11 Bankruptcy Code gestellt. Allein das lässt vermuten, dass das Sanierungs- bzw. Reorganisationsverfahren nicht unwesentlichen Reformen unterworfen worden ist.
Die Eröffnung des Verfahrens

Für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stehen allgemein zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Entweder stellt der Schuldner selbst einen Antrag, wodurch ein voluntary case begründet wird oder dessen Gläubiger, was einen involuntary case zur Folge hat. Eine Insolvenzantragspflicht, wie sie im deutschen Recht nach § 64 GmbHG bekannt ist, kennt das amerikanische Recht nicht. Hier können nur besondere Umstände im Einzelfall dazu führen, dass das Management aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht (fiduciary duty) gegenüber Gläubigern und Anteilsinhabern dazu verpflichtet ist, die Eröffnung eines Verfahrens zu beantragen. Für den Fall, dass eine solche Pflicht zu bejahen ist - was angesichts fehlender gesetzlicher Bewertungsvorgaben für die Frage, wann eine Insolvenz im Sinne einer Zahlungsunfähigkeit tatsächlich vorliegt - allgemein schwierig ist, kann eine Zuwiderhandlung wie im deutschen Recht Schadensersatzpflichten auslösen.
Der Schuldnerantrag unterscheidet sich vom Antrag eines Gläubigers vor allem in zweierlei Hinsicht. Während der Schuldnerantrag dazu führt, dass das Insolvenzverfahren automatisch im Wege der Erteilung einer order for relief eröffnet wird, bedarf es bei einem Gläubigerantrag dazu einer vorherigen Sachprüfung des zuständigen Bankruptcy Court. In diesem Verfahren wird dem Schuldner die Möglichkeit gegeben, Einwendungen gegen den Antrag seines Gläubigers zu erheben. Unterschiedlich geregelt ist deswegen auch die Antragsberechtigung. Ein Gläubiger ist nur dann antragsberechtigt, wenn er die Insolvenz des Schuldners darlegen und im Falle eines Bestreitens auch beweisen kann. Das verlangt viel mehr als die bloße Glaubhaftmachung, die nach deutschem Recht bei einem Gläubigerantrag erforderlich ist. Der Schuldner muss hingegen nicht zahlungsunfähig sein, um berechtigterweise einen Antrag stellen zu können.
Das ist zugleich ein nicht unwesentlicher Unterschied zum deutschen Insolvenzrecht, wo unabhängig von der Rolle des Antragstellers ein Eröffnungsgrund gegeben sein muss. Dieses Erfordernis wird zwar im Falle eines Schuldnerantrages bereits durch den Tatbestand der drohenden Zahlungsunfähigkeit erfüllt (§ 18 Insolvenzordnung). Selbst das ist aber nach amerikanischem Recht nicht erforderlich. Das vermag vielleicht zum Teil erklären, warum das amerikanische Insolvenzrecht aus Sicht europäischer Unternehmen oftmals als ein strategischer Wettbewerbsvorteil gesehen wird. Denn die für den Schuldner fehlende Hürde eines Eröffnungsgrundes ermöglicht es ihm, finanziellen Schwierigkeiten quasi unter dem Deckmantel der Insolvenz mit einer Art Verschnaufpause zu begegnen. Dadurch lassen sich Reorganisationsmaßnahmen unter Umständen viel leichter gegenüber Kreditgebern und vor allem der eigenen Belegschaft durchsetzen als unter "normalen" Geschäftsbedingungen.
Die jüngste Insolvenzrechtsreform in den USA hat diesen Umstand - der insbesondere das Reorganisationsverfahren nach Kapitel 11 Bankruptcy Code betrifft - unangetastet gelassen. Hinzu gekommen sind allerdings Erschwerungen, die weitere Durchführungsabschnitte dieses Verfahrens betreffen.
Bestellung eines Insolvenzverwalters

Nach der Anordnung der Verfahrenseröffnung mittels der order for relief wird in der Regel ein trustee als Insolvenzverwalter bestellt. Diese Bestellung erfolgt anders als nach deutschem Recht nicht durch das Gericht, sondern durch den United States Trustee, einem Bundesbeamten des amerikanischen Justizministeriums. In Ausnahmefällen übernimmt der United States Trustee auch selbst die Rolle des zumindest vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die Aufgaben des trustee richten sich dabei nach der Art und Funktion des Insolvenzverfahrens. Beim so genannten Liquidationsverfahren nach Kapitel 7 Bankruptcy Code, das auf die Liquidation des Schuldnervermögens und damit der Beendigung seiner Geschäftstätigkeit gerichtet ist, steht vor allem der Einzug von zur Insolvenzmasse gehörenden Forderungen, deren Verwertung und schließlich die Befriedigung der Gläubiger im Vordergrund. Eine Fortführung der Geschäftstätigkeit des insolventen Schuldners durch den Insolvenzverwalter ist zwar nach dem Gesetz möglich, bedarf allerdings einer zusätzlichen Anordnung des Insolvenzgerichts und ist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen, Section 721 Bankruptcy Code.
Die Kompetenzen des trustee beim Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 Bankruptcy Code sind demgegenüber sehr begrenzt. Hier wird der Insolvenzverwalter nicht automatisch, sondern nur auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten und bei Vorliegen von Gründen bestellt, die eine Verwaltung des insolventen Unternehmens durch den Schuldner selbst, also im Wege der Eigenverwaltung, nicht mehr zulassen. Nach neuem Recht genügen dafür allerdings bereits Anzeichen, die auf eine Unerfahrenheit, Unzuverlässigkeit oder Verstrickung des Unternehmensmanagements in betrügerische Machenschaften hinweisen. Zudem ist neuerdings eine Bestellung auch dann denkbar, wenn der Schuldner die Umwandlung seines Reorganisationsverfahrens in ein Liquidationsverfahren nach Chapter 7 Bankruptcy Code beantragt. Wird ein trustee bestellt, was in der Praxis bislang eher die Ausnahme ist, steht diesem nur ein Ausschnitt der für das Liquidationsverfahren geltenden Verwaltungskompetenzen zur Verfügung. Insbesondere fehlt ihm die Befugnis, das Schuldnervermögen zu liquidieren.
Rechtsfolgen der Verfahrenseröffnung

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entsteht - unabhängig von der konkreten Art des Verfahrens - nach Section 541 Bankruptcy Code automatisch die Insolvenzmasse, die als estate bezeichnet wird. Sie besteht aus allen dem Schuldner zuzuordnenden Rechten, wobei es nach Section 541 Bankruptcy Code irrelevant ist, wo diese Rechte lokalisiert sind. Es gilt das Universalitätsprinzip, d.h. es wird das weltweite Vermögen des Schuldners erfasst. Anders als bei natürlichen Personen zählt bei Gesellschaften dazu auch das Vermögen, das erst nach der Verfahrenseröffnung entsteht.
Weitere wesentliche Rechtsfolge ist der so genannte automatic stay, der betreffend aller Verfahren in Section 362 Bankruptcy Code geregelt ist. Dabei handelt es sich um ein Verbot jeglicher Handlungen und Anordnungen, die sich auf den Schuldner bzw. die Insolvenzmasse beziehen. Ausgenommen sind hiervon Strafverfahren und vor allem Verfahren, die Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners betreffen. Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn ein Gläubiger darlegen kann, dass ihm durch den automatic stay ein Schaden droht, z.B. durch einen konkreten Wertverlust einer im Besitz des Schuldners befindlichen Sache.
Zudem hat die Verfahrenseröffnung Auswirkungen auf die Verfügungsberechtigung über die Insolvenzmasse. Während nach deutschem Recht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Regelfall nach § 80 Insolvenzordnung (InsO) auf den Insolvenzverwalter übergeht, gilt das im amerikanischen Recht nur für das Liquidationsverfahren nach Chapter 7 Bankruptcy Code. Im Rahmen des Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 Bankruptcy Code ist es dagegen denkbar, wenn nicht sogar die Regel, dass der Schuldner selbst die Insolvenzmasse verwaltet. Für diesen Fall der Eigenverwaltung bezeichnet das Gesetz den Schuldner als debtor in possession, dem nach Section 1107 Bankruptcy Code nahezu die Befugnisse eines Insolvenzverwalters zustehen. Der deutsche Reformgesetzgeber hat mit der Einführung der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung in den §§ 270-285 InsO versucht, einen ähnlichen Weg einzuschlagen. Allerdings hat die Eigenverwaltung hier bislang noch nicht die erwartete praktische Bedeutung erlangt.
Schließlich - und hier zeigt sich andererseits wieder eine Parallele zum deutschen Insolvenzrecht - erhält der Insolvenzverwalter bzw. der debtor in possession mit der Verfahrenseröffnung ein Wahlrecht im Hinblick auf die Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge. So kann er mit Zustimmung des Insolvenzgerichts noch nicht erfüllte Verträge erfüllen oder ihre Erfüllung ablehnen, Section 365 Bankruptcy Code.
Besonderheiten des Verfahrens nach Chapter 11 Bankruptcy Code

Unmittelbar nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das im Sinne einer Reorganisation nach den Bestimmungen in Chapter 11 Bankruptcy Code geführt wird, sieht das Gesetz die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (committee of creditors) durch den United States Trustee vor. Dieser Ausschuss repräsentiert die Gruppe der ungesicherten Gläubiger und soll aus den Gläubigern mit den insgesamt sieben höchsten Forderungen gegen den Schuldner bestehen. Damit der Kreis dieser Gläubiger ermittelt werden kann, muss der Schuldner bei Verfahrensbeginn eine entsprechende Gläubigerliste vorlegen.
Aufgabe des Gläubigerausschusses ist es im wesentlichen, in Kooperation mit dem Insolvenzverwalter oder dem debtor in possession eine umfängliche Bestandsaufnahme der Situation des Schuldners vorzunehmen, etwaige Transaktionen zu überwachen und an der Aufstellung des Reorganisationsplanes mitzuwirken.
In der Praxis sind Reorganisationsverfahren bislang häufig ohne einen Gläubigerausschuss durchgeführt worden. Grund hierfür ist oftmals die hohe zeitliche Belastung durch die Ausschussarbeit bei vergleichsweise geringer Vergütung gewesen. Die Insolvenzrechtsreform hat daran zwar substantiell nichts geändert, sieht aber immerhin vor, dass die personelle Zusammensetzung des Ausschusses auf Antrag eines Gläubigers im Wege einer gerichtlichen Anordnung zur Sicherstellung einer sachgerechten Interessenvertretung verändert werden kann. Zudem sind die Mitglieder von Gläubigerausschüssen in Zukunft verpflichtet, die von ihnen vertretenen Gläubiger umfangreicher als bisher über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Das schließt auch vertrauliche Informationen ein, die Gläubigerausschüsse bislang kaum nach außen kommunizieren.
Kernbestandteil des Reorganisationsverfahrens ist die Ausarbeitung eines Organisationsplans, dessen Struktur, Inhalt und Beschlussvoraussetzungen in Section 1121 bis 1129 Bankruptcy Code geregelt sind.
Anders als bei der Eigenverwaltung im deutschen Insolvenzrecht, wo sowohl der Schuldner als auch der Insolvenzverwalter zur Vorlage eines Insolvenzplans berechtigt sind, gibt das amerikanische Recht dem Schuldner das alleinige Vorlagerecht. Erst wenn der Schuldner von diesem Recht, das er innerhalb der ersten 120 Tage nach dem Eröffnungsbeschluss ausüben kann, nicht rechtzeitig Gebrauch macht, oder sein Plan nicht innerhalb von insgesamt 180 Tagen von den Gläubigern angenommen wird, können die Gläubiger oder der Insolvenzverwalter einen eigenen Reorganisationsplan einreichen. Allerdings kann der Schuldner eine Verlängerung dieser Fristen beim Insolvenzgericht beantragen. In der Vergangenheit galten dafür keine Höchstgrenzen, weshalb nicht selten die Gefahr bestand, dass Vermögenswerte irreversibel untergingen.
Die Insolvenzrechtsreform hat hier eine wesentliche Neuerung eingeführt. Danach kann die Vorschlags- bzw. Annahmefrist für den Reorganisationsplan nur noch zeitlich begrenzt verlängert werden. Für das verlängerte Vorschlagsrecht des Schuldners gilt danach, dass er dieses spätestens 18 Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausüben muss. Die Annahme seines Plans muss nach dem neuen Recht spätestens 20 Monate nach der Verfahrenseröffnung erfolgen. Das erhöht den Druck gegenüber dem Schuldner, die Reorganisation seines insolventen Unternehmens auch tatsächlich voranzutreiben.
Die insolvenzrechtlichen Pflichtbestandteile des Reorganisationsplans ergeben sich aus Section 1123 Bankruptcy Code. Danach muss der Plan mindestens folgende Strukturelemente aufweisen:
- Klassifizierung aller Gläubigerforderungen nach dem Kriterium der Vergleichbarkeit (classification of claims)
- Spezifizierung aller Forderungen, die nicht vom Reorganisationsplan betroffen sein sollen
- Mitteilung über die geplante Art und Weise der Aufarbeitung der verschiedenen Forderungsklassen
- Maßnahmekatalog zur Implementierung und Ausführung des Plans (z.B. Angaben über geplante Transaktionen, Sicherungsgeschäfte, Veränderung der Eigenkapitalquote usw.)
Der Bankruptcy Code macht bis auf das Kriterium der Vergleichbarkeit (substantial similarity) keine konkreten Vorgaben für die Bildung der verschiedenen Forderungsklassen. Üblich ist es, dass sämtliche gesicherte Forderungen und Bagatellforderungen jeweils zu einer Klasse zusammengezogen werden. Denkbar ist auch eine Klassifizierung nach dem Privilegierungsgrad der Forderungen. So gehören Gehalts- und Steuerforderungen üblicherweise zu bevorzugten Forderungen. Das liegt bei Steuerforderungen vor allem daran, dass das amerikanische Finanzministerium im Falle einer Steuerschuld des Schuldners ebenfalls abstimmungsberechtigt im Hinblick auf den Reorganisationsplan ist.
Hat der Schuldner einen Reorganisationsplan nach diesen Mindestvorgaben aufgestellt, müssen die Gläubiger aller jeweiligen Forderungsklassen über diesen abstimmen. Das folgt aus Section 1129 Bankruptcy Code. Eine Annahme setzt nach Section 1126 Bankruptcy Code eine qualifizierte Gläubigermehrheit voraus. Erforderlich ist danach eine einfache zahlenmäßige Gläubigermehrheit, die mindestens einen Anteil von 2/3 der gesamten Forderungssumme einer Klasse auf sich vereinnahmt. Für den Fall, dass die Gläubiger einer Forderungsklasse dem Plan nicht zustimmen, hat das nur dann nicht ein Scheitern des Plans zur Folge, wenn das Insolvenzgericht dieses Abstimmungsergebnis überstimmt. Dazu muss das Gericht allerdings feststellen, dass der Plan die betreffende Gläubigerklasse nicht unzulässig diskriminiert und im Ganzen fair und angemessen ist.
Wichtige Entscheidungsgrundlage für die Abstimmung der Gläubiger über den Reorganisationsplan ist ein so genanntes disclosure statement des Schuldners. Diese Pflichtmitteilung des Schuldners soll sicherstellen, dass die Gläubiger ausreichend über seine Finanz- und Vermögenslage informiert sind (adequate information). Das neue Recht fordert zusätzlich, dass der Schuldner dabei die möglichen steuerlichen Auswirkungen seines Reorganisationsplans erläutert. Eine Erleichterung für den Schuldner besteht nur insoweit, als dass er den Inhalt und Umfang seines disclosure statement entsprechend der verschiedenen Gläubigerklassen variieren kann. Zudem können insolvente Kleinunternehmen (small business) von der Abgabe eines disclosure statements befreit werden.
Im Anschluss an die Abstimmung der Gläubiger muss der Reorganisationsplan noch gerichtlich bestätigt werden. Erst dadurch ist der Plan für alle Verfahrensbeteiligten rechtlich bindend.
Die Beendigung des Chapter 11-Verfahrens

Die richterliche Genehmigung des Reorganisationsplans leitet zugleich das Ende des Reorganisationsverfahrens ein. Denn mit der Genehmigung endet nach Section 1141 Bankruptcy Code die Wirkung des automatic stay, die Insolvenzmasse wird auf den Schuldner rückübertragen und sein Eigentum von Rechten Dritter befreit. Zugleich tritt zugunsten des Schuldners mit Ausnahme bestimmter Steuerforderungen eine Restschuldbefreiung ein. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied des Chapter 11-Verfahrens gegenüber dem Liquidationsverfahren nach Chapter 7 Bankruptcy Code. Denn bei letzterem ist eine Restschuldbefreiung nur gegenüber natürlichen Personen möglich, d.h. insolvente Unternehmen werden durch dieses Verfahren nicht nur nicht liquidiert, sondern sind auch von einem möglichen Neustart so gut wie ausgeschlossen.
Durch die Restschuldbefreiung im Chapter 11-Verfahren ist es Verfahrensbeteiligten verwehrt, ihre Forderungen gegen den Schuldner unter anderen als den Bedingungen des genehmigten Reorganisationsplans geltend zu machen. Selbstverständlich muss der Schuldner den Reorganisationsplan dazu auch ausführen. Denn andernfalls droht ihm eine spätere Aufhebung des Reorganisationsplans, die mit einem Wegfall seiner Restschuldbefreiung verbunden sein kann. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings recht hoch. Erstens ist eine Aufhebung des Plans nur innerhalb von 180 Tagen nach Erlass des Genehmigungsbeschlusses möglich und setzt zweitens ein betrügerisches Verhalten des Schuldners voraus.
Endgültig ist das Verfahren nach Chapter 11 Bankruptcy Code dann beendet, wenn der Reorganisationsplan vollständig ausgeführt ist. Das kann - wie das Beispiel der amerikanischen Fluggesellschaft United Airlines zeigt - mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

© 2011 Germany Trade and Invest
Wamu WKN 893906 News ! lander
lander:

Ilenes - OK, here are a few of my observations

12
25.08.11 17:22
investorshub.advfn.com/boards/read_msg.aspx?message_id=66525732

ZItat ilenes:

OK, here are a few of my observations

OK, here are a few of my observations of yesterday (and I know I'm not Catz...)

The couple of big things that struck me yesterday were the strict timekeeper side of JMW in the early part of the day with Debtor, et al, arguing for the POR. Her reminders as to how much time they had left were telling, and each of them on the pro side essentially recapped their written arguments, exactly what she implored them not to do! Her questions, peppered throughout, were good indications of the questions she had while reading the written arguments and the direction of her thinking, IMHO. She threw out court opinions that go to the heart of the case, again IMHO, so we got some early indications of where her head is.

The comments regarding WMMRC, made by BR, were ridiculous...that any growth of the company was not within their purview to forecast or even take into consideration...that the new board would have to do that...when so much of their financial analysis has been wrapped up in how there is no value there. Quite the reversal in position. Similarly, the lack of attention, as pointed out by Art, to potential litigation and dollars from those suits, clearly shows to the court a lack of good faith in trying to maximize value past creditors on the waterfall.

In the latter part of the day, by contrast, attorneys were allowed to present almost without restriction...they were presenting new material, challenging her to think and she took them up on that by allowing unlimited time. All of the attorneys on the anti POR side had well crafted arguments and even though there were laughs, the attorneys were appropriately serious, vs the morning where each new attorney tried to out comedian the other, making them all look silly. BR's house of cards was beneath him, JPMC's hired gun's comments fell flat and the references to the carney atmosphere were exceedingly unprofessional...meant for media consumption.

Most impressive in the afternoon, to me, was the tying together for the court the various comments by the SNH's as they plead lack of knowledge as evidenced by their "bad" trading decisions...the fact that as they knew discussions were occurring, and more money would be flowing they sold higher waterfall positions to buy lower, cheaper positions that would ultimately return more once the plan was confirmed.

What will she do with the information? IMO, IT will move forward by the EC. I don't think the plan survives, it will go to DC for adjudication. JPM and FDIC have had recent rulings go against them or unflattering information (such as the excessive $$ JMP received from the gov) come to light and their arguments yesterday were an attempt to whitewash the facts trying to get JMW to quickly make a decision before the train runs over them.

Time frame for a decision I am guessing (with help from Ed Sargent) might be 2-3 weeks...but that is not close to the end, unfortunately.

All, as always, in my opinion!
Ilene

Zitatende


MfG.L:)
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-Empfehlung!
Wamu WKN 893906 News ! lander
lander:

Promt- Übersetzung zu #159998

16
25.08.11 17:26
investorshub.advfn.com/boards/read_msg.aspx?message_id=66525732

Zitat:

OK, sind hier einige meiner Beobachtungen gestern (und ich weiß, dass ich nicht Catz... bin)

Das Paar große Dinge, die mich gestern schlugen, war die strenge Zeitnehmer-Seite von JMW im frühen Teil des Tages mit dem Schuldner, und al, für den POR argumentierend. Ihre Gedächtnishilfen betreffs, wie viel Zeit sie abreisten, erzählten, und jeder von ihnen auf der pro Seite rekapitulierte im Wesentlichen ihre schriftlichen Argumente genau, was sie sie anflehte, um nicht zu tun! Ihre Fragen, die überall gepfeffert sind, waren gute Anzeigen der Fragen, die sie hatte, indem sie die schriftlichen Argumente und die Richtung ihres Denkens, IMHO las. Sie warf Gerichtsmeinungen aus, die zum Herzen des Falls, wieder IMHO gehen, so bekamen wir einige frühe Anzeigen dessen, wo ihr Kopf ist.

Die Anmerkungen bezüglich WMMRC, der durch BR gemacht ist, waren lächerlich..., der jedes Wachstum der Gesellschaft nicht innerhalb ihres Bereichs war, um vorauszusagen oder sogar in Betracht zu ziehen..., dass der neue Ausschuss das würde tun müssen..., als so viel von ihrer Finanzanalyse eingewickelt worden ist, in wie es keinen Wert dort gibt. Ganz die Umkehrung in der Position. Ähnlich zeigt der Mangel an der Aufmerksamkeit, wie hingewiesen, durch die Kunst, zur potenziellen Streitigkeit und den Dollars von jenen Klagen, klar zum Gericht einen Mangel am guten Glauben an das Versuchen, Wert vorige Gläubiger auf dem Wasserfall zu maximieren.

Im letzten Teil des Tages, im Vergleich, wurde Rechtsanwälten erlaubt, fast ohne Beschränkung zu präsentieren... sie präsentierten neues Material, sie herausfordernd, zu denken, und sie nahm sie darauf auf, indem sie unbegrenzte Zeit erlaubte. Alle Rechtsanwälte auf dem anti POR Seite hatten Argumente gut gefertigt, und wenn auch es Lachen gab, waren die Rechtsanwälte gegen den Morgen passend ernst, wo jeder neue Rechtsanwalt dem Komiker den anderen versuchte, sie alle lassend, dumm aussehen. Das Kartenhaus von BR war unter ihm, die Anmerkungen der gemieteten Pistole von JPMC fielen durch, und die Verweisungen auf die carney Atmosphäre waren... beabsichtigt für den Mediaverbrauch außerordentlich nicht berufsmäßig.

Eindrucksvollst am Nachmittag, zu mir, war das Binden zusammen für das Gericht die verschiedenen Anmerkungen durch den SNH'S, weil sie Unwissenheit, wie gezeigt, durch ihre "schlechten" Handelsentscheidungen... die Tatsache vorschützen, dass, weil sie wussten, Diskussionen vorkamen, und mehr Geld fließen würde, verkauften sie höhere Wasserfall-Positionen, niedrigere, preiswertere Positionen zu kaufen, die mehr schließlich zurückkehren würden, sobald der Plan bestätigt wurde.

Was wird sie mit der Information tun? IMO, ES wird durch die EG vorankommen. Ich denke nicht, dass der Plan überlebt, wird er zum Gleichstrom für die Zuerkennung gehen. JPM und FDIC haben neue Entscheidungen gehabt gehen gegen sie, oder ungeschminkte Information (wie der übermäßige $$ vom gov erhaltener JMP) kommt ans Licht, und ihre Argumente waren gestern ein Versuch, die Tatsachen zu tünchen, die versuchen, JMW zu veranlassen, eine Entscheidung schnell zu treffen, bevor der Zug sie überfährt.

Der Zeitrahmen für eine Entscheidung, die ich errate (mit der Hilfe von Ed Sargent) könnte 2-3 Wochen sein..., aber das ist dem Ende leider nicht nah.

Alle, als immer, nach meiner Meinung!
Ilene

Zitatende
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MfG.L:)
Alles nur meine pers. Meinung, kein Kauf- oder Verkaufs-Empfehlung!
Wamu WKN 893906 News ! lander
lander:

aus dem I Hub

12
25.08.11 17:36
investorshub.advfn.com/boards/read_msg.aspx?message_id=66500028

ZItat jaydubs:

Hi Ilenes, I just read the following quote on TDA...
A bankruptcy judge indicated Wednesday that creditors may not have to wait long to find out whether she will confirm Washington Mutual Inc.'s $7 billion Chapter 11 plan.
"I'm a long way towards issuing a decision," Judge Mary Walrath said at the start of a session in which she will hear a final debate over the plan. SO does this mean as long holders we are now on a path to get nothing?? Thanks Jaydubs
----------
ZItat ilenes:

Jaydubs...

I actually heard that and thought that she meant she was a long way from making a decision...but people heard different meanings in those words. In talking with Ed Sargent after leaving the courtroom, I asked him for his best guess until her decision...he said 3 weeks...who knows?

I do think she has strong thoughts regarding IT, negative towards SNH, and must now figure out how to rule on both the plan and the EC's motion to take further action.

Still thinking there is something there for us...

Ilene
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Zitat umaw:

Ilenes, first off, thank you always for your efforts! Always much appreciated and invaluable! About the judge as I stated before, the complexity of this case has her completely spinning! She so desperately wants a settlement between all all parties to recuse her from having to make a major decision! You see, she is so entrenched into the status quo of the bankruptcy system that she is conditioned to "just go along" with what is put before her! Well, here you have some really stand up folks from Nate, Willingham, Joyce, shareholders, Berg, Mason, etc. that says this is a catastrophic crime that deserves more attention! ( I lost 1/2 million in the seizure), so add me to the
Iist too! So, she is like the Nazi soldier the turns a blind eye to the gas chamber as all these innocent folks go by because that is what she has been conditioned to do over the majority of her career all the while going home at at night struggling with true right and wrong! Well , I think she may be getting it because thanks to all of these great people, she is being forced to face the facts! In summary, she begs for a settlement but at the same time is dealing with the devil (JPM) and feeling very stuck! Remember the comment about forcing them to pay 4 billion may bankrupt them! She too was drinking the kool-aid because it has been revealed that J Pig and debtors acknowledged that the 4 billion was to be turned over early on! She's implying that it would bankrupt them when they paid employees billions of dollars in bonuses with tax payers money! Is this justice JMW? I think not! Our entire system has been tainted by Wallstreet! It's time to take a stand folks! think Kmart shareholders burn by darling Eddie Lampert! The entire stock market is a ponzi scheme run by these elite banking cartels that determine the outcome of the game before it's even played with the reinsurance of the government backstopping them for their gambling fcuk ups regardless of the outcome! It is an incestuous relationship between Wall street and government that has to stop!
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Zitatende

MfG.L:)
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Wamu WKN 893906 News ! MacBull
MacBull:

Hallo Jungs, Klonks und liebe Leidesgenossen,

23
25.08.11 17:49
langsam habe ich die Vermutung, unsere liebe Marie will gar keine richterliche Entscheidung fällen!!

Ich gehe mal da von aus, dass sie nicht ganz blöd ist und weiss was da gelaufen ist!! Vielleicht sagt sie demnächst das der Fall an einem anderen Gericht weiter geleitet wird, da auf Grund der Umstände ihr Gerichtssitz nicht zuständig ist...

Sie hat dann den Fall von der Backe und dann geht es erst richtig zur Sache!!

Cool bleiben, das Beste hoffen ($$$$$$$$$) , mit dem Schlimmsten rechnen (-$)  :-(   und Klonks haben, die härter als Kruppstahl sind!!!!

$$$$$$$$$$$

MacBull
Wamu WKN 893906 News ! lander
lander:

ilenes Post

6
25.08.11 18:03
investorshub.advfn.com/boards/read_msg.aspx?message_id=66527912

ZItat iggyman555:

Hi Ilene,

what was the judge trying to get at when she asked if we are going after 2 hedgies or all 4?

Thanks for all your contributions and efforts!
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Zitat ilenes:

In the EC's motion to pursue, they named only two of the four SNH and she was 1) looking for clarification and 2) allowing the EC to reserve the right to go after all four, which they had not mentioned. I think it was a positive that she brought this up.
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Zitatende

MfG.L:)
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