zu einem kann ich aber evtl. beitragen:
die aussage von sargent dass er insidertrading nicht nachweisen muss, bezieht sich auf einen konkreten direkten nachweis (das könnte er vermutlich nur durch einsicht in docs bzw. die kommunikation der aurelius-anwälte mit dem aurelius-handel, welche aber wohl unter client-attorney-privilege fallen und schwer oder gar nicht zu bekommen sein dürften). er hat hingegen u.a. belegt durch die motion von aurelius nachgewiesen dass diese grundsätzlich insiderinformationen hatten (egal ob nun "geschützt" durch eine ethical wall oder nicht) und seine aussage zielt darauf ab dass er mehr (also den ebweis für die direkte weitergabe der informationen von den anwälten von aurelius an den handel von aurelius) nicht leisten muss, sondern es eben fälle gibt in denen sein nachweis als ausreichend für die klassifizierung für it gereicht hat.
gruss, delacre.