Die "Schecks" sollen nicht für die Vorzüge ausgestellt werden, sondern für die Bonds. Es handelt sich dabei um die ganz normale Recovery. Auch das ist eine rein technische Frage. Wie wir wissen, hat Walrath in ihrer Opinion verlangt, dass ein Release, um gültig erteilt worden zu sein, jedenfalls ausdrücklich sein muss. D.h. Walrath hat bestimmt, dass nur derjenige ein Release erteilt, der das sozusagen unterschreibt. In Form eines Stimmzettels auf dem er ein release ausdrücklich erteilt ("opt-in") oder jedenfalls auf eine Verweigerung eines releases ausdrücklich verzichtet ("opt-out").
Rosen hat im Verlauf des Hearings darauf aufmerksam gemacht, dass das ein Problem aufwirft mit den Leuten, die überhaupt nichts zurückschicken. Solche gibt es immer: entweder handelt es sich um Ignoranz, oder die Stimmzettel erreichen die Berechtigten überhaupt nicht (z.B. weil sie im Ausland sitzen, und das System nicht wirklich funktioniert, wie wir ja auch bei der POR6-Abstimmung sahen). Wie sollte man da vorgehen, gegeben dass releases jedenfalls ausdrücklich erteilt werden, fragte Rosen am Donnerstag, und er bekam vom Gericht keine rechte Antwort. Eine von Rosens Lösungsvarianten war, dass das "Einlösen des Schecks" bei einer recovery für sich bereits die ausdrückliche Erteilung eines Releases darstellen solle. Das schlug er vor, einfach weil ihm nicht klar war, ob das für Walrath akzeptabel ist. Würde er es einfach im POR7 so festlegen, wer weiß, vielleicht würde sie deshalb wieder denien. Das will der gute Mann freilich um jeden Preis vermeiden.
Mit Equity hat das nur insofern zu tun, als für die preferred, WENN sie denn eine recovery erhalten (was eigentlich nur mehr via Festsetzung des post-petition-interests auf der federal judgement rate funktionieren würde) ähnliches gelten KÖNNTE.
Wenn wir all das annehmen, und auch annehmen, dass die "Schecklösung" von Rosen tatsächlich kommt, würden preferred holder, die zugleich commons halten, mit dem Kassieren der recovery natürlich ein release erteilen. Das ist aber sachlich auch nicht anders wenn die Schecklösung nicht kommt. Dann müssten ebendiese preferred holder eben unterschreiben, dass sie ein Release erteilen, und wenn sie es nicht tun, kriegen sie halt keine recovery.
Wenn man preferred und common hält, und zwar auf seine preferred die (dzt. noch höchst unwahrscheinliche) recovery erhalten will, aber mit den commons das release verweigern will, wird einem nichts anderes übrig bleiben, als z.B. die preferred auf ein Familienmitglied zu übertragen, welches dann das release erteilt.
Ich halte das für höchst überflüssig (einfacher wär's allemal, die wertlosen commons zu versemmeln) aber wer es so machen will, hätte diese Möglichkeit.