Seitdem EPRA zusätzliche Kennzahlen definiert hat, bevorzuge als Orientierung den NTA Wert. Für den Aktienkurs ist jedoch die zukünftige Entwicklung der Erträge entscheidend.
Das Original von EPRA
www.epra.com/application/files/3115/7287/...elines_241019.pdf
M.E. eine gute Zusammenfassung
Institutional Money, 13.3.2020
EPRA Performanceindikatoren: mehr Transparenz mit neuen NAV-Kennzahlen
Die European Public Real Estate Association (EPRA) hat ihre Empfehlungen zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) für börsennotierte Immobiliengesellschaften überarbeitet. Die DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) begrüßt diesen Schritt.
Auszug
Erweiterung der NAV-Kennzahlen
Ausgangpunkt für die Überlegungen zu einem fairen Wert einer Immobilienaktiengesellschaft bildet im Allgemeinen das Eigenkapital der Gesellschaft nach IFRS. Rechnerisch ergibt sich das IFRS Eigenkapital aus den zu Marktwerten bewerteten Immobilien und sonstigen Vermögenwerten der Gesellschaft, abzüglich aller Verbindlichkeiten. Ziel der von EPRA empfohlenen Anpassungen dieses bilanziellen Eigenkapitals ist die Erhöhung der Transparenz und damit der Relevanz der ausgewiesenen Kennzahlen für Investoren. Insbesondere die Abkehr von der reinen Bankenfinanzierung zu Gunsten einer eher kapitalmarktorientierten Fremdfinanzierung und die Entwicklung von passiven zu verstärkt aktiv gemanagten Immobilienbeständen legt eine Betrachtung der ausgewiesenen Nettoinventarwerte aus unterschiedlichen Perspektiven nahe.
EPRA NTA (Net Tangible Assets)
Im Zentrum der neuen Kennzahlen steht der EPRA NTA, der eine Weiterentwicklung des bisherigen EPRA NAVs darstellt. Die Kennzahl legt den Schwerpunkt auf die Ermittlung der materiellen Vermögenswerte des Immobilienunternehmens und hat dadurch eine hohe Aussagekraft für die Anleger. EPRA stellt nunmehr klar, dass nach diesem Konzept weder der Goodwill (immaterieller Firmenwert aus Übernahmen) noch andere Immaterielle Vermögenswerte in diese Bewertung einfließen. Außerdem sind Fair Values von Finanzinstrumenten wie Hybridanleihen, Vorzugsaktien oder Wandelschuldverschreibungen aus dem Eigenkapital zu bereinigen. Gleichzeitig bietet das EPRA NTA Konzept eine flexiblere Betrachtung der latenten Steuern („capital gain tax liability“ / „deferred tax“) als die Vorgängerdefinition. Insgesamt gibt es hier drei Varianten: (1) Unternehmen können pauschal 50 Prozent der passiven latenten Steuern im Eigenkapital bereinigen oder alternativ (2) jenen Teil der latenten Steuern, bei dem nachgewiesen werden kann, dass die zugehörigen Objekte auf lange Sicht nicht verkauft werden sollen. (3) Als dritte Möglichkeit kann für jenen Teil des Portfolios, für den nachgewiesen werden kann, dass die zugehörige latente Steuer nur teilweise anfallen wird, diese entsprechend reduziert werden (zugehörige Berechnung muss angegeben werden sowie auch Nachweis durch zuletzt erfolgte Transaktion). Damit wird dem passiven Bestandshalter ebenso Rechnung getragen, wie Unternehmen, die einen aktiveren Portfoliomanagement Ansatz („buy and sell assets“) verfolgen. Insbesondere muss beim EPRA NTA noch der genau Umfang der Einbeziehung von Erwerbsnebenkosten („real estate transfer tax“) erfolgen.
www.institutional-money.com/news/maerkte/...ennzahlen-196020/