Ganz offensichtlich muss man Dir wirklich erklären wie eine Abgasnachbehandlungseinrichtung funktioniert. Die Euro-6 SCR Fahrzeuge scheiterten in der Typzulassung nicht an den RDE-Messungen, da diese tatsächlich nicht verlangt wurden.
Sie scheitern an den Hersteller-internen Lebensdauerprüfungen: da die zur Konversion notwendige Temperatur nicht erreicht wird finden in der Angasanlage andere, ungeplante Reaktionen statt, die dazu führen, dass der freie Querschnitt infolge der sich bildenden Ablagerungen zuwächst.
Deswegen wurden auch diverse MOTORSCHUTZEINRICHTUNGEN beantragt und genehmigt, die dafür sorgen, dass die thermisch/chemisch komplett misslungenen Abgasanlagen die geforderte Lebensdauerwerte erreichen und der Gegendruck nichtimmer weiter zunimmt.
Da bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung ("TÜV") ab Euro-5 nur der Fehlerspeicher untersucht wird und die Motorsteuerungen so programmiert sind, dass die Abschaltung der Abgasreinigung nicht als Fehler definiert wird, gibt es dort keine auffälligen Probleme. Und für den Fall, dass doch einmal auf der Rolle gemessen werden sollte, wurde mittels der sogenannten "Abschalteinrichtungen" (in Wirklichkeit "Einschalteinrichtungen") sichergestellt, dass die Reinigung in diesem Moment voll wirkt.
Da man sich aus der Stöchiometrie herleiten kann wieviel Liter Harnstofflösung für einen Tankinhalthalt Diesel benötigt werden, war noch zusätzlich die kartellähnliche Absprache bzgl. AdBlue-Tankgröße erforderlich: ansonsten hätten unterschiedliche AdBlue-Tankgrößen zu unangenehmen Fragen geführt.
Aber das wusstest Du ja alles schon. Und erzählst trotzdem das Märchen, dass man vergessen hätte, die eine oder andere Subroutine in der Steuerung anzumelden. Dream on, Du selbsternannter Experte.