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Termin am 18.04.2023, 9:00 Uhr - 2 KLs 66/21
Fortsetzungstermine: 19.04., 21.04., 05.05., 11.05., 16.05., 22.05., 26.05., 12.06. und 14.06.2023
jeweils 9:00 Uhr
Tatvorwurf: Unrichtige Darstellung in Bilanzen § 331 HGB
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft einem ehemaligen CEO der Steinhoff International Holdings Ltd. im Alter von 62 Jahren und einem Treuhänder einer Gesellschaft (Ltd.) im Alter von 72 Jahren die Anstiftung bzw. Beihilfe zur unrichtigen Darstellung in Bilanzen nach § 331 HGB vor.
Der angeklagte ehemalige CEO soll in fünf Fällen einen gesondert Verfolgten Geschäftsführer konzernzugehöriger – inländischer – Gesellschaften zur unrichtigen Darstellung in Bilanzen gemäß § 331 angestiftet haben. Der 72-jährige angeklagte Treuhänder soll zu vier dieser Taten Hilfe geleistet haben.
Durch schwer nachvollziehbare Scheingeschäfte, unter anderem mit Gesellschaften sowie durch die überhöhte Bewertung von Anlagevermögen, sollen in Bilanzen im europäischen Teilbereich des Konzerns auflaufende Verluste verschiedener Tochtergesellschaften verschleiert und darüber hinaus vermeintliche Gewinne für den Gesamtkonzern ausgewiesen worden sein.
Tat 1:
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass über eine von der Steinhoff Europe Group Services GmbH (SGES) gegründeten Tochtergesellschaft, der Tau Enterprises GmbH, die Veräußerung einer inaktiven anderen Gesellschaft in Höhe von 839.940.000 EUR verbucht worden sein soll.
Die Veräußerung der inaktiven Gesellschaft soll an eine Firma des 72-jährigen Treuhänders stattgefunden haben. Hierbei soll es sich um ein Scheingeschäft gehandelt haben.
Für das Jahr 2011 soll die Tau Enterprises GmbH hierdurch einen falschen Jahresüberschuss ausgewiesen haben. Dieser Jahresabschluss soll auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.
Taten 2 und 3:
Auch im Wirtschaftsjahr 2011/2012 soll es zu weiteren Scheingeschäften durch den Verkauf von Anteilen einer inaktiven Firma an die Ltd. des Treuhänders gekommen sein. Diese sollen sich in den Bilanzen zweier Tochtergesellschaften des Konzerns (Tau Enterprises GmbH und Omega Enterprises GmbH) niedergeschlagen haben.
Durch den Verkauf der Anteile an der wirtschaftlich inaktiven Gesellschaft soll die Tau Enterprises GmbH einen Betrag in Höhe von 16.250.000 EUR und die Omega Enterprises GmbH einen Betrag in Höhe von 308.750.000 EUR zu Unrecht als Forderungen verbucht haben.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften sollen auch Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.
Tat 4:
Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 soll der fiktive Verkaufspreis der wirtschaftlich inaktiven Firma, die bereits Gegenstand der Taten zu Ziffer 2 und 3 war, nachträglich noch einmal erhöht worden sein.
Hierdurch soll die Omega Enterprises GmbH weitere Forderung aus dem Verkauf der Anteile der wirtschaftlich inaktiven Firma in Höhe von 332.500.000 EUR verbucht haben.
Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.
Tat 5:
Im Jahresabschluss 2014 der Tau Enterprises GmbH soll Anlagevermögen (Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen mit Immobilienbesitz) um 820.061.000 EUR überhöht angegeben worden sein.
Der Jahresabschluss soll Auswirkungen auf die Konzernbilanzen gehabt haben.
Im Übrigen wird auf die hiesige Pressemitteilung vom 24.11.2022 verwiesen.