3 Auflösung
3.1 Gemäß dem vom Gericht genehmigten niederländischen Wet Homologatie Onderhands Akkoord
("WHOA"), wie den Anteilseignern am 23. Mai 2023 und am 30. Juni 2023 angekündigt (die
Einzelheiten dazu finden Sie auf der Website des Unternehmens unter
www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php), schlägt die Gesellschaft
schlägt die Gesellschaft vor, die Auflösung der Gesellschaft (die "Auflösung") in Übereinstimmung mit Abschnitt
2:19 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) und Artikel 48.1 der Satzung der Gesellschaft
der Satzung der Gesellschaft (Abstimmungspunkt).
Der Generalversammlung wird vorgeschlagen, die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen.
Der Vorschlag, die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen, wird vom Vorstand mit
der Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Artikel 2:19 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bürgerlichen Gesetzbuches und Artikel 48.1 der Satzung der Gesellschaft. Wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Auflösung
Wirksamwerden der Auflösung kein Vermögen mehr hat, hört die Gesellschaft
2:19, Absatz 4, des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu diesem Zeitpunkt zu existieren.
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Sobald die Gesellschaft aufgrund der Auflösung von Rechts wegen aufhört zu existieren,
wird dies effektiv dazu führen, dass die Notierung der Wertpapiere der Gesellschaft an der Frankfurter
Frankfurter Wertpapierbörse ("FSE") beendet wird. Die Beendigung der Börsennotierung an der FWB erfolgt
erfolgt automatisch, ohne dass die Anteilseigner etwas unternehmen müssen. In Bezug auf die Notierung
JSE betrifft, wird die Gesellschaft, wenn die Hauptversammlung der Auflösung zustimmt, bei der
Gesellschaft bei der JSE die Beendigung der Notierung an der JSE zu dem Datum beantragen, das mit der
Beendigung der Primärnotierung an der FSE zusammenfällt. Eine Abstimmung der Aktionäre zugunsten der
Auflösung ist daher effektiv ein Votum für die Aufhebung der Notierung der
der Aktien der Gesellschaft an der JSE und die Beendigung der Notierung an der FSE. Die Gesellschaft
Das Unternehmen wird die Beendigung der Notierung an der JSE nur dann vornehmen, wenn alle behördlichen Genehmigungen vorliegen,
einschließlich derjenigen der südafrikanischen Zentralbank, vorliegen.
Zur Klarstellung: Weder die Auflösung noch die Beendigung oder Streichung der Börsennotierung
Aufhebung der Börsennotierung zu einer Liquidation oder einer anderen Ausschüttung oder Zahlung des Unternehmens an die
Aktionäre führen.
3.2 Vorschlag zur Ernennung von Steinhoff Topco B.V., einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten
vennootschap met beperkte aansprakelijkheid), mit Sitz in Amsterdam, Niederlande
Niederlande ("New Topco") als Verwahrer der Bücher, Aufzeichnungen und anderer Datenträger der
der Gesellschaft, mit Wirkung ab der Auflösung (nur zu erörtern und abzustimmen, wenn
Tagesordnungspunkt 3.1 angenommen wird) (Abstimmungspunkt)
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, New Topco als Verwahrer der Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Datenträger der Gesellschaft zu bestellen,
der Bücher, Aufzeichnungen und anderer Datenträger der Gesellschaft zu ernennen, in Übereinstimmung mit Abschnitt 2:24 des
niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab der Auflösung. Dieser Tagesordnungspunkt wird nur dann erörtert
und abgestimmt werden, wenn Tagesordnungspunkt 3.1 angenommen wird.