Das die Anwälte AMS oder die SdK selbst nicht einmal solche Basics kennen,bzw.für Ihre Mitglieder eruieren,zeigt doch,deren juristische Unprofessionaliät .
Das das Xetra Delisting selbst im Nachgang von SdK nicht aufgegriffen wurde,obwohl es ,ganz offensichtlich ein Teil der kausalen ( zu beweisenden ,wofür beauftragt man Spezialisten )
Kette der Aktionärsschädigung und deren Irreführung war,der pro forma Analystentag,
an dem ja für uns Laien erkennbar war,das etwas faul an der Darstellung der Lage bei Steinhoff war,
wir vermissten den Plan umzuschulden,Kontakte zu Geldgebern,pro motion für den Steinhoffkonzern,ein Rating ,alles wurde sich dann schön geredet,mit irgend welchen Schweigepflichten erklärt.
Ein Anwalt würde den 1.Ansatz darin suchen,ist es ein Versäumnis ,nicht gegen die Gläubiger vorzugehen,wenn das Unternehmen ungerechtfertigt hohe Zinsen zahlt.Interessant wäre hier,die Bonität Steinhoffs,und die Frage ob nur eine zulässige leichte Überhöhung der Zinsen vorlag,oder es Ansätze für auch strafbares Verhalten gibt.
Mit der Sonderprüfung wäre nicht nur die angekündigte Vorgehensweise,welche nicht nur plausibel war,sondern von den zahlenden Mitgliedern und Spendern abgestimmt war.
Mit welcher Begründung lehnt AMS dies als wenig zielführend ab,wenn nur dadurch überhaupt Einblicke in das Unternehmen möglich sind,und Ungereimtheiten aufgedeckt werden können,die wiederum Ansatzpunkte in der juristischen Argumentation liefern können.Das Argument zu teuer lasse ich nicht gelten.
Ich frage mich auch ,wie es dazu kommen konnte,das bekannt gegeben wurde,das die Urteilsverkündung um 17.00 war,obwohl dies nach den offiziellen Gerichtszeiten lag?
Hat man hier auch bewusst seitens Steinhoff / Gericht / und Wissen der SdK ? es noch einmal richtig krachen lassen wollen,im Sinne,wir freuen uns Ihnen mitzuteilen? Der geradezu krankhafte Zynismus,selbst wenn er nicht strafbar ist,muss doch auch eine Würdigung finden?