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STEINHOFF Reinkarnation

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
STEINHOFF Reinkarnation Lazoman
Lazoman:

Weg

3
26.06.23 09:38
Wenn einer bereit ist den Weg des Kampes weiter zuführen mit AMS zusammen etc. würde ich es unterstützen sowie viele andere glaube ich auch.

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STEINHOFF Reinkarnation Normalissimo
Normalissimo:

Abrechnung

 
26.06.23 09:39
Ich gehe mal davon aus, dass die SDK noch eine detaillierte Abrechnung zur Verfügung stellen wird, was aus unseren Sonderbeiträgen geworden ist. Das müssen sie alleine ja schon aus steuerlichen Gründen machen. Wenn sie nur 200.000 verbraucht haben, hätten sie ja 100.000 undeklarierte Euros an Einnahmen. Das Finanzamt hätte ein Auge drauf.
Insofern rechne ich nicht mit einer detaillierten Abrechnung für die Unterstützer.
Damit würden auch die Unterstellungen aufhören, die unterschwellig bei einigen immer mitklingen (ein Teil war doch auch für den Sonderprüfer vorgesehen, der kam nicht, jetzt ist doch Geld über..)
STEINHOFF Reinkarnation busi25
busi25:

Urteil 21.6.23

4
26.06.23 09:42
Welcher Experte kann sich diese Schriftsätze mal genauer anschauen ?
www.steinhoffinternational.com/downloads/...3-Fw-redacted.pdf
www.steinhoffinternational.com/downloads/...June%25202023.pdf
Es sind Kopien und an verschiedenen Stellen geschwärzte (abgedeckte) Stellen !
Keine Unterschriften ?!
WARUM tauchte dieses Urteil gut 2 Stunden früher auf als angekündigt ?
Ist man "intern" der Entscheidung von Frau Richterin (Löwin) zuvorgekommen ?
Es wäre unvorstellbar, aber bei Milliarden ....!
STEINHOFF Reinkarnation Trefferquote
Trefferquote:

Warum versucht die SdK nicht nochmal

4
26.06.23 09:43
im Fernsehen auf das Skandalurteil hinzuweisen und es somit öffentlich zu machen?
Die hatten doch vor einigen Monaten auch im Fernsehen über diesen SH - Skandal berichtet.

Jetzt sollte eigentlich nochmal im TV eine Erklärung kommen.

STEINHOFF Reinkarnation Wallnuss
Wallnuss:

BaerSt....

2
26.06.23 09:46
Iss ja kurios. Dann habe wir dem Trend nach am Freitag einen Kurs von ,0008 und unsere Gläubiger kaufen für den  >12fachen Kurs ihre Stimmenmehrheit.
Was für eine Verschwendung. :-(
Schon mal nachgerechnet: Im Februar 22 hätte die Stimmenmehrheit >500Mio gekostet. Jetzt zahlen die so ziemlich genau 42Mio. Also genau ein 12er Teil vom Kurshochstand. Warum darf ich mal nicht an solchen Geschäften beteiligt werden?
Was machen dann eigentlich die anderen 4,2Mrd-1 Aktien im Kurs? Springen die am Freitag kurz hoch und fallen auf zum Kotzen zurück?
Wer kann das mal plausibel erklären!
Nur meine Meinung

LG

Der Wallnuss  
STEINHOFF Reinkarnation busi25
busi25:

Link nochmal

 
26.06.23 09:48
www.steinhoffinternational.com

WHOA RESTRUCTURING PLAN
To view please click here.
STEINHOFF Reinkarnation chpuetz
chpuetz:

EuGH MRK

2
26.06.23 09:51
Guten Morgen, vielleicht kommt ja einer der schlauen Anwälte mal auf die Idee wegen der rechtswidrigen faktisch entschädigungslosen Enteignung der Aktionäre durch einen staatlichen Akt (nicht berufungsfähiges Urteil) nach Straßburg zu gehen. Der Weg wäre wohl jetzt frei.
LG Pütz
STEINHOFF Reinkarnation Wallnuss
Wallnuss:

Vielleicht gibt es

 
26.06.23 09:54
Einen Verfahrensfehler. Den nur finden und das Urteil muss kassiert werden. Maximalschaden für alle. Nur wir haben uns schon dran gewöhnt:-(.
Nur meine Meinung

LG

Der Wallnuss  
STEINHOFF Reinkarnation Lazoman
Lazoman:

Mail

2
26.06.23 09:56
Alle sollten Mail an das Gericht schreiben !
WO IST HIER DIE GERECHTIGKEIT MITTEN IN EUROPA ?
STEINHOFF Reinkarnation timur87
timur87:

@all

7
26.06.23 09:57
lt. dem Webinar neulich wartet die SdK noch auf die Abrechnung der AMS Anwälte, aber das Budget müsste damit komplett aufgebraucht sein.
Und laut Fragen + Antworten wird es weder Klagen in USA geben (Anscheinen war es ein Bluff von der SdK) noch Adhoc-Pflichtverletzungsklagen. Im letztgenannten sind nur Einzelklagen möglich und ich bezweifle dass es für irgendjemanden wirtschaftlich sein könnte. Nicht mal die SdK wird hier vermutlich klagen, für 25 TEUR Klagesumme 25 TEUR Anwalts- und Prozesskosten ausgeben. Welchen Sinn soll das haben? Jeder kann selbst bei Prozesskostenrechner mal ausrechnen, was ihm seine Klage kosten würde. Und Rechtschutz deckt solche Klagen nicht, nur so als Info!

Das Webinar endete so, dass SdK noch die Urteilbegründung zur Verfügung stellen wird sobald sie vorliegt und ggf. Infos zu Adhoc-Klagemöglichkeiten, wenn es jemanden interessieren sollte. Ansonsten ist aus Sicht der SdK zwar möglich gerichtlich weitere Schritte zu ergreifen, die wären aber für jeden unwirtschaftlich und wohl kaum etwas bringen. Den Punkt SH-Skandal medial zu verbreiten hatte ich im Webinar gebracht, 0 Reaktionen drauf. Man könnte Liste mit Aktionären erstellen und einzelne Schäden, sowohl Komplettsumme des Schadens an Aktionären veröffentlichen, Interviews zu zeigen von Geschädigten, alles an bekannten Informationen in die Dokumentation packen etc., eine richtige Dokumentation also zu drehen für die Aktienwelt, damit zumindest andere Aktionäre wissen was passieren kann und auch den Gerichten klar wird was sie anrichten, wenn auch politischer Druck da sein sollte und sich auf die Urteile auswirkt. Aber wie gesagt, 0 Reaktionen drauf.

Ich bin auch gespannt wie das Gericht die unangemessene Benachteiligung der Aktionäre rechtfertigen will, aber ansonsten ist aus meiner Sicht der Kampf verloren.
Es wird bis zum Delisting nur noch gezockt, sonst nichts.
STEINHOFF Reinkarnation busi25
busi25:

Die 3 Richter vom 21.6.23

 
26.06.23 10:00
...sind sie "übergangen" worden ? Ist sowas möglich ?
Warum solche Kopien bzw. Abschriften ??
Man kann doch das Original-Urteil einfach kopieren --- komplett mit allen Siegeln und Unterschriften.
Dieses Veröffentlichungen auf der Webseite von Steinhoff ....?????
Zweifel kann man schon haben !
STEINHOFF Reinkarnation jaschel
jaschel:

Wann wird die Aktie Delistet?

2
26.06.23 10:00
Ich behalte alle Aktien und werde Wohl oder übel die CVR nehmen
STEINHOFF Reinkarnation timur87
timur87:

jaschel

 
26.06.23 10:06
meines Wissens wird eine aoHV einberufen, nachdem die 4,2 Mrd. Aktien an die Gläubiger ausgegeben wurden und auf dieser wird dann das Delisting beschlossen bzw. die Löschung der Gesellschaft. Da dann aber die Gläubiger mehr als die notwendige Mehrheit haben, ist es rein formelle Veranstaltung. Man wird sie nicht mehr überstimmen können. Schätze der Zeitpunkt des Delistings/Löschung wird also erst in der Agenda zur aoHV veröffentlicht. Könnte vielleicht schon diese Woche geschehen.
STEINHOFF Reinkarnation timur87
timur87:

ich frage mich

 
26.06.23 10:10
wie die Ausgabe von den Aktien an die Gläubiger von dannen gehen wird.
Wohl eher nicht über die Börse. Wahrscheinlich wird es einfach nach dem Beschluss außerbörslich den Depot einer von den NewtopCo's welche den Gläubigern gehört gutgeschrieben. Ich bezweifle dass der Vorgang tatsächlich über die Börse ablaufen wird und den Kurs in Richtung 1 Cent treiben wird. Gibt es hier Experten die sich damit auskennen? Vielleicht sollten wir die SdK fragen
STEINHOFF Reinkarnation Valentina77
Valentina77:

Antony1111

3
26.06.23 10:12
wenn ich von dir das richtig verstehe,

dann können wir kollektiv ein

Rechtsstreit in denen ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltenden machen,oder??

Ein bitte an alle,

lass uns gemeinsam alle Optionen durchgehen,

ob wir kollektiv noch etwas "bewegen" können,

angefangen die Medien zu Berichten über diesen Börsen Skandal,

und  womöglich vielleicht auch Juristisch

Vergisst nicht,es ist unser Geld,

die andere bekommen werden ohne Recht und Gerechtigkeit...!!!!!
STEINHOFF Reinkarnation earner
earner:

Berechtigung

 
26.06.23 10:17
Ich frage mich, ob der Vorstand  (Management) überhaupt berechtigt war, das WHOA
zu beantragen.    Meiner Meinung nach nicht.  Außerdem stellt sich die Frage, ob
bei Nichtberechtigung  eine Aufhebung des Urteils möglich ist, oder Schadenersatz
an das Management gestellt werden kann.  
LG.der Earner
STEINHOFF Reinkarnation lirpa
lirpa:

Ad-hoc-Pflichtverletzungen von VW - Daimler

2
26.06.23 10:23
Kann ich meine Ansprüche mit Hilfe einer Sammelklage geltend machen?
Grundsätzlich kann nach der deutschen Zivilprozessordnung nur jeder Betroffene für sich selber klagen. Eine Ausnahme hiervon gilt jedoch im KapMuG-Verfahren. Gem. § 1 Abs. 1 KapMuG ist das Gesetz bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Schadensersatzanspruch wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen geltend gemacht wird anwendbar.

Das Verfahren wird auf Antrag des Klägers oder Beklagten eingeleitet. Liegen mindestens zehn gleichgerichtete Anträge innerhalb von sechs Monaten vor, erlässt das Ausgangsgericht einen Vorlagebeschluss, der die gemeinsamen Fragen, die alle Verfahren betreffen, zusammenfasst und enthält eine Darstellung des zugrunde liegenden Lebenssachverhalts. Dieser Beschluss wird dem zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt. Alle anhängigen Klageverfahren, deren Entscheidung von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt, werden sodann vom Ausgangsgericht ausgesetzt.

Das Oberlandesgericht wählt aus den ausgesetzten Klageverfahren nach billigem Ermessen einen Musterkläger aus, den es im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich bekannt macht. Erst ab der Bekanntmachung des Musterklägers im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers können Personen, die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage erhoben haben, ihren Anspruch schriftlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung gegenüber dem Oberlandesgericht anmelden. Der Anmelder muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Dies bedeutet, dass alleine die Durchführung eines KapMuG-Verfahrens die Verjährung nicht hemmt. Die Betroffenen müssen hierfür entweder selbst eine Klage einreichen oder nach Bekanntmachung des Musterklägers die Ansprüche gegenüber dem Oberlandesgericht anmelden. Sie sind betroffener Aktionär? Vereinbaren Sie gerne unter 0201/4398680 oder 0231/9590660 einen Termin.

BaFin prüft Ad-hoc-Pflichtverletzungen gegen VW und Daimler – Schadensersatzansprüche für VW- und Daimler Aktionäre

U.a. das Handelsblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 07.08.2017, dass die Finanzaufsicht BaFin prüft, ob VW und Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen wegen möglicher Kartellverstöße die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel haben die Autokonzerne VW und Daimler Selbstanzeige erstattet, da es jahrelang wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den Autokonzernen VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW gegeben haben soll. So sollen u.a. Strategien, Zulieferer, technische Aspekte und Kosten miteinander abgesprochen worden sein.


Börsennotierte Unternehmen müssen Aktionäre mit sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen über Vorgänge informieren, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen können. Vorliegend könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen, da VW und Daimler ihre Aktionäre nicht über die Selbstanzeigen unterrichtet haben. Gemäß § 37 b WpHG kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, wenn eine nach § 15 WpHG publizitätspflichtige Tatsache nicht bzw. verspätet veröffentlicht wurde.

Wer kann Ansprüche geltend machen?
Alle Aktionäre, die VW oder Daimler Aktien nach der jeweiligen Selbstanzeige gekauft haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Laut den einschlägigen Medienberichten erfolgte die Selbstanzeige von Daimler spätestens im Jahre 2014 und die von VW im Juli 2016.
Für VW-Aktionäre bedeute dies, dass sämtliche Aktionäre, die Aktien nach Juli 2016 erworben haben, Schadensersatzansprüche geltend machen könne.
Für Daimler-Aktionäre bedeutet dies, dass alle Aktionäre Ansprüche geltend machen können, die die Aktien nach 2014 gekauft haben. Hier ist jedoch zu bedenken, dass der genaue Termin der Selbstanzeige noch nicht bekannt gegeben wurde.
Gegen wen können Ansprüche geltend gemacht werden?
Die Ansprüche richten sich gegen den Emittenten.
Dies ist vorliegend der VW- oder Daimler Konzern.

Was ist die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 37 b WpHG?
Die Anleger haben gemäß § 249 S. 1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Betrages, den sie für den Erwerb der Aktie ausgegeben haben, gegen Übertragung der noch gehaltenen Aktie auf VW bzw. Daimler.

Sollte die Aktie bereits veräußert worden sein, besteht der Schadensersatz in der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Veräußerungspreis.

Wann verjähren die Ansprüche?
Hier ist zwischen VW-Aktionären und Daimler-Aktionären zu unterscheiden.
a) Daimler-Aktionäre
Die Selbstanzeige von Daimler stammt laut dem  “Spiegel-Bericht“ spätestens aus dem Jahre 2014. Zu dieser Zeit galt noch der § 37 b Abs. 4 WpHG a.F.. § 37 b Abs. 4 WpHG wurde im Juli 2015 aufgehoben.
Demnach verjähren die Ansprüche der Aktionäre innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis. Kenntnis dürften die Aktionäre am der Tag der Erscheinung des Spiegel-Berichts über das Autokartell am 22.07.2017 erlangt haben.
Ansprüche verjähren demnach mit Ablauf des 22.07.2018.
b) VW-Aktionäre
VW hat im Juli 2016 Selbstanzeige erstattet.
Die Ansprüche gegen VW verjähren gemäß der allgemeinen Verjährungsvorschriften innerhalb von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).

 
STEINHOFF Reinkarnation halbeparadies
halbeparadies:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass...

 
26.06.23 10:27
...kollektiv hier noch was geht. Dem Kurs zur Folge haben doch von den ehemals 1500-1800 Mitstreitern bei der SdK mittlerweile geschmissen und nicht mehr zurück gekauft. Wo genau soll nochmals eine größere Summe herkommen?
Wenn ich das richtig mitgeschnitten habe, haben nicht mal die € 320.000,00 für das bisher geleistete gereicht, sondern musste noch SdK-Vereinsvermögen zugeschossen werden.
Also bleibt bitte mal realistisch. Es wird vmtl. keinen Zusammenschluss mehr geben, der diese Summen aufbringen könnte. Wenn, dann bräuchte es da schon einen Prozessfinanzierer, der aber auch nur macht, wenn eine erforderliche Anzahl an Mandanten zusammen kommt.  
STEINHOFF Reinkarnation Forwarder
Forwarder:

@timur

 
26.06.23 10:32
Natürlich werden die Aktien nicht über die Börse ausgegeben.
Wie soll das denn funktionieren?

Bei einer Kapitalerhöhung werden die Aktien immer direkt zugeteilt.
STEINHOFF Reinkarnation Wallstreetknight
Wallstreetkni.:

Halbe paradies

4
26.06.23 10:46
Ich hab noch nicht verkauft, bekomme ja nur noch ca 300 Euro noch zu dem Kurs. Ek durchschnitt around 22 cent. 99,xx Prozent minus.
Habe auch nach dem 15.12 nicht verkauft.
Bevor ich hier etwa 300 Euro von meinen fast 45 k in Tasche habe , will ich meine 20 Prozent jährliche Ausschüttung . Also bleib ich bis zum Schluss.  
STEINHOFF Reinkarnation timur87
timur87:

Forwarder

2
26.06.23 10:50
KE ist das eine, "Verschenkung" von Stimmrechten an die Gläubiger das andere.
Aber egal, ich denke es wird keinen Einfluss auf den Kurs haben. Weil sich hier viele schon darauf freuen dass der Kurs kurzfristig auf 1 Cent hoch geht.
Ich wäre vorsichtig. Nur meine Meinung!
STEINHOFF Reinkarnation Jaap Peer
Jaap Peer:

Wulf Bley video, great respect!

4
26.06.23 10:54
STEINHOFF Reinkarnation timur87
timur87:

hier die Antwort der SdK

2
26.06.23 10:55
"die Gesellschaft gibt 4,2 Mrd. Aktien an die neue Holdinggesellschaft aus. Die Holding zahlt dafür 42 Mio. Euro an Steinhoff, die Sie dann aber wieder zurückbekommt, da alle Vermögenswert ja auf die Holdinggesellschaft übertragen werden. Die neue Holdinggesellschaft kann dann auf der HV Mitte Juli damit abstimmen. Pervers, aber das ging ja so durch."

Dürfte also den Kurs nicht beeinflussen. Also liebe Leute, seid vorsichtig mit Spekulationen darauf dass der Kurs sich noch kurzfristig verfünffachen könnte!!!
STEINHOFF Reinkarnation Lazoman
Lazoman:

Gerechtigkeit

2
26.06.23 10:56
Irgendwo da draußen muss doch einer sein der dieser Ungerechtigkeit den Kampf ansagt ?
Echt der Hammer das sowas mitten in Europa passiert !
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#15225


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