Zunächst nochmal vielen Dank für DEOL`s Resümee. Speziell zum Wirken der SDK möchte ich noch einige, teils akribisch zusammengesuchte Punkte ansprechen.
Am meisten ärgere ich mich diesbezüglich (SDK) über mich selbst. Weil ich zu feige war dieses Problem rechtzeitig anzusprechen. Das hat aber auch mit den Gepflogenheiten in solchen Foren zu tun... wehe man widerspricht hier dem Mainstream... dann kann man aber was erleben! Dann spielt es auch keine Rolle mehr ob man dasselbe Ziel wie alle anderen hat, d´raufgehauen wird!
Die nachfolgenden Feststellungen über die SDK sind Tatsachen, so nachzulesen (bzw. anzuhören) auf der SDK-Webseite bzw. den Aufzeichnungen der Webinare. Kombiniert mit meiner eigenen Kritik selbstverständlich, andererseits ich mir diesen Kommentar sparen könnte.
Aber egal: Was stand hier nicht alles zu lesen! Wie beispielsweise:
„SDK macht einen Superjob!“
„Unsere“ SDK wird das in unserem Sinne....“
„Belästigt die SDK nicht mit unnötigen Anfragen“
„Wir können alle froh sein das die SDK für uns...“
„Lasst die SDK einfach machen...“
„Wir sind der SDK zu tiefen Dank verpflichtet“
Dazu möchte ich feststellen: Die SDK war nie die „meine“! Vielmehr hat sich der Verein aus Eigeninteresse gerne bereit erklärt unsere Sache zu verfechten. Eine Verpflichtung zur Dankbarkeit ergibt sich daraus zunächst nicht, immerhin zwingt niemand die dortigen Freiwilligen dazu diese Tätigkeit auszuüben (zumal sie, etwa im Vergleich zu Ehrenamtliche wie Feuerwehrleute, im Ernstfall nicht ihr Leben auf`s Spiel setzen). Gut fand ich, das die SDK zu Beginn darauf hinwies das ihre Ressourcen begrenzt seien und man daher keine Wunderdinge erwarten dürfe. Akzeptiert, eine ehrliche und jederzeit nachvollziehbare Aussage! Hierzu aber gegen Ende dieses Kommentares noch eine spezielle Einlassung.
Nun aber möchte ich zu Newsletter 6 vom 21.02.2023 kommen und ich zitiere:
„„ Die Durchsetzung der Sonderprüfung erscheint aus Sicht der Anwälte weit überwiegend wahrscheinlich“
Und das ging so weiter! Es folgte nämlich Newsletter Nr. 7 vom 23.02.2023 wo präzisiert wurde:
Weiteres Vorgehen
AMS Advocaten wird bei Erreichen der Finanzierungsschwelle (siehe hierzu unten) eine Art Sonderprüfungsantrag nach niederländischem Recht einbringen. Dabei wird gerichtlich geprüft, ob die Interessen der Aktionäre unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. In dieser Sonderprüfung soll unter anderem geprüft werden, ob der Vorstand seinen Pflichten nachgekommen ist. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob er durch einen Verkauf der Mehrheitsanteile an den Beteiligungen in einem Block deutlich mehr als die bilanzierten Werte hätte erzielen können, so dass sowohl die Verbindlichkeiten hätten zurückbezahlt werden können als auch ein Liquidationserlös oder Wert für die Aktionäre übriggeblieben wäre. Auch ist zu prüfen, ob er seinen Mitteilungspflichten rechtzeitig nachgekommen ist. In den Dokumenten zur Hauptversammlung gibt der Vorstand immerhin an, dass über Monate hinweg mit den Gläubigern verhandelt worden sei. Da stellt sich die Frage, wieso die Aktionäre nicht bereits vor dem 15.12.2022 darauf hingewiesen wurden, dass die Gläubiger eine Verlängerung der Laufzeit der Darlehen über den 30.06.2023 hinweg ablehnen. Auch sollte in der Sonderprüfung geprüft werden, ob die CPU Gläubiger aktuell überhaupt Gläubigerstatus haben, oder ob die damaligen Vereinbarungen, welche zu den CPUs geführt haben, eventuell gegen niederländisches Recht verstoßen.
Im Newsletter 12 vom 23.03.2023 wird dann (unter anderem) verkündet:
Wir sind weiterhin für Gespräche mit der Gesellschaft und auch den Gläubigern offen und sehen eine vergleichsweise Einigung derzeit als beste Option. Parallel dazu werden wir jedoch auch unsere anderen Maßnahmen vorantreiben, nämlich:
Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht (!)
Newsletter Nr. 16 teilt mit das am Mittwoch, 26.04.2023 ein Webinar mit Dr. Liebscher und Herrn Bauer von der SDK stattfinden wird. Es ist explizit von deutlichen Fortschritten die Rede.
Während des Webinars erklärt Dr. Liebscher „was wir noch vor haben im Mai/Juni“. Nachstehend die beiden wichtigsten Aussagen:
Einreichung der Sonderprüfung Anfang (!) Mai.
Da wurde von „Einreichung“ gesprochen. Nicht von „ob oder vielleicht“.
Fortsetzung folgt!