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STEINHOFF Reinkarnation

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
STEINHOFF Reinkarnation noenough
noenough:

Steinhoff

 
23.06.23 16:43
ja,........ die Hölle auf Erden!!

isch doch richtig oder!?

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STEINHOFF Reinkarnation Der Pareto
Der Pareto:

Höllie "Das Schlimmste an der Geschichte ist ja"

2
23.06.23 16:45
"daß wir die Trolle nicht losgeworden sind"

Na wenn das deine einzigen Sorgen sind: dann stehst du ja noch ganz gut da.

"Das Schlimmste an der Geschichte ist ja" : für mich sind meine eigenen Verluste (OK halten sich in Grenzen bin halt hier nur Spekulant und da greift man halt auch einmal daneben)

Ganz schlimm finde ich die enormen Verluste, die hier von einigen Foristen gepostet wurden.

Das tut mir unendlich leid! Sie haben in gutem Glauben auf die Aussagen SH gehandelt und als
Dank bekommen sie einen Tritt in den Allerwertesten.

Extrem Pusher / ständig Nachkaufposter/ YT Schwurbler  sind  meiner Meinung nach das größere Übel
als soggenannte Eintagsfliegen .
STEINHOFF Reinkarnation Ultrasharp
Ultrasharp:

Schade

 
23.06.23 16:52
das es keine Guillotinen mehr gibt -  wir hätten soviel verwendung dafür.
STEINHOFF Reinkarnation Long John Silver
Long John Silv.:

Der Pareto

 
23.06.23 16:53
Die extrem Pusher und ständig Nachkaufposer lagen ja alle falsch, vielleicht liegen sie was die CVR angeht jetzt auch falsch?
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#14805

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#14806

STEINHOFF Reinkarnation HV_Winner
HV_Winner:

#14824 kann man doch wieder machen

 
23.06.23 17:10
Wir müssen nur zusammenhalten
STEINHOFF Reinkarnation TP_2
TP_2:

@barneyvienna CVRs

 
23.06.23 17:19
Ich habe keine Ahnung wie getauscht wird. Ich habe gerechnet, dass jede Aktie ein CVR ist, und wir dann aber von einer überschüssigen Mrd nur 200 M bekommen, weil es insgesamt 21 Mrd. CVRs gibt. Wenn je 5 Aktien ein CVR ausgegeben wird, dann hat aber auch ein CVR bei 1 Mrd. Überschuss den Wert von knapp 0,25 €. Kommt also aufs gleiche raus.
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#14809

STEINHOFF Reinkarnation Antony1111
Antony1111:

Schadensersatz für Aktionäre

4
23.06.23 17:54
Schadensersatz für Aktionäre bei Verletzung der Ad-hoc-Publizitätspflicht

Verletzt ein Unternehmen seine Ad-hoc-Publizitätspflicht und veröffentlicht eine Ad-hoc-Mitteilung nicht, verspätet oder fehlerhaft, haben Aktionäre die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Sie können sich dabei auf die Paragraphen 97 bzw. 98 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) berufen.

§ 97 befasst sich dabei mit dem Recht auf Schadensersatz wegen unterlassener oder verspäteter Veröffentlichung von Insiderinformation, § 98 mit der Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen. In jedem Fall gelten diese Gesetze für zwei Fälle von Aktionären:

   Ein Schadensersatzanspruch besteht wenn der Aktionär die Wertpapiere nach der unterlassenen Ad-hoc-Meldung erworben hat und bei Bekanntgabe der Informationen diese Papiere noch immer in seinem Besitz sind.

Beispiel:

Ein Aktionär kauft Aktien zum Stückpreis von 100 Euro. Kurz darauf wird bekannt, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs das Unternehmen bereits Probleme hatte, die es jedoch verheimlicht hat. Nachdem dies bekannt wird, fällt der Preis der Aktie. Der Anleger macht Verluste. Wäre das Unternehmen seiner Publizitätspflicht nachgekommen und hätte die Probleme bekannt gegeben, wäre der Preis bereits vorher gefallen. Der Anleger hat also einen zu hohen Preis für die Aktien gezahlt – weil das Unternehmen eine Ad-hoc-Mitteilung unterlassen oder erst verspätet veröffentlicht hat.

Als Schadensersatz kommt immer mindestens der Kursdifferenzschaden in Betracht. Bei diesem erhält der Kläger den Differenzbetrag aus gezahltem (überhöhtem) Kaufpreis und dem Preis, der sich bei einem pflichtgemäßen Verhalten des Unternehmens ergeben hätte, erstattet. Zur Berechnung des realistischen Preises wird hier in der Regel der Wert nach Bekanntgabe der (wahren) Informationen herangezogen.
STEINHOFF Reinkarnation JimmyGemini
JimmyGemini:

@Antony1111: Zum Schadensersatz

 
23.06.23 18:00
D.h. wenn man brav seine Anteile gehalten hat von 32 Cent bis nach der unterlassenen Ad-hoc Publizitätspflicht, hat man keinen Anspruch?
Denn es müsste ja schon VOR dem Kauf der Anteile die Ad-hoc gekommen sein, welcher aber sehr viel länger zurück liegt.
STEINHOFF Reinkarnation Normalissimo
Normalissimo:

Aber solange man seine Aktien noch hat, wird

 
23.06.23 18:01
es wahrscheinlich schwierig, seinen Verlust darzustellen. Die Aktien könnten ja schließlich wieder steigen.

Ich meine, dass hierzu ein Verkauf wichtig ist, um zu beweisen, dass man einen Verlust hat.

Aber nur meine Meinung dazu....
STEINHOFF Reinkarnation Antony1111
Antony1111:

Sammelklage

2
23.06.23 18:05
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz war 2005 in Kraft getreten und aufgrund der vielen gleichgelagerten Fälle von Telekom Aktionären eingeführt worden. KapMuG Verfahren werden an Oberlandesgerichten verhandelt und können geführt werden, sofern es sich um mindestens zehn Schadensersatzfälle handelt, bei denen die gleichen Rechtsfragen (hinsichtlich möglicher Prospektfehler oder fehlender/falscher Ad-hoc-meldungen) geklärt werden sollen. Das Gericht kann diese gebündelt behandeln und die geschädigten Anleger können ihre Schadensersatzansprüche so besser durchsetzen. Weitere Vorteile gegenüber tausenden Einzelklagen sind eine Entlastung der Gerichte und ein geringeres Prozesskostenrisiko für die Kläger. Sie müssen keine Kosten zum Beispiel für Sachverständigengutachten vorschießen, stattdessen werden diese Kosten bei einer Niederlage auf alle Kläger verteilt.
STEINHOFF Reinkarnation Höllie
Höllie:

da wäre wohl eher §98 der richtige

 
23.06.23 18:07
ein Beispiel hierzu wäre auch interessant. Unwahr waren z.B. die Angabe "noch 6-9 Monate" und "Step 2 und 3 laufen parallel" sowie ähnliche Formulierungen nach der HV 2022.  
STEINHOFF Reinkarnation Antony1111
Antony1111:

Schadensersatz für Aktionäre

 
23.06.23 18:11
Also hätte ich am 15.12 Verkaufen müssen
STEINHOFF Reinkarnation Höllie
Höllie:

@pareeto: das hört sich nach Schuldabwälzung an

 
23.06.23 18:11
"Extrem Pusher / ständig Nachkaufposter/ YT Schwurbler  sind  meiner Meinung nach das größere Übel
als soggenannte Eintagsfliegen . "

STEINHOFF Reinkarnation BaerStierPanther
BaerStierPant.:

White Knight

 
23.06.23 18:13
hält 2 Milliarden Aktien allen deswegen bekommt er 20% der CVR als Gewinn digga in 3 bis 5 Jahren  
STEINHOFF Reinkarnation Höllie
Höllie:

@Antony1111: nicht unbedingt nur am 15.12.

 
23.06.23 18:16
auch ein paar Tage danach dürften noch gelten. Es muß halt der Zusammenhang eindeutig hervorgehen.

Wichtig ist dennoch auch der Tag des Erwerbs, den man in Zusammenhang mit der oder den falschen Informationen bringen muß.
STEINHOFF Reinkarnation SzeneAlternativ
SzeneAlternat.:

Lol

 
23.06.23 18:23
Jetzt wird hier schon wieder die nächste Sau durchs Dorf getrieben...mal schauen, welches Thema der nächste Strohhalm im Thread sein wird.....
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#14820

STEINHOFF Reinkarnation Antony1111
Antony1111:

Wenn

4
23.06.23 18:31
Gleich nach Bekanntwerden der Problematik mit dem Kreditgeber, hätte es auch nur eine kleine Kursreduzierung gegeben,
da wir davon ausgingen, andere Kreditgeber zu bekommen, hätte sich der Kurs nur minimal bewegt,
da hier aber eine verspätete oder zurück gehaltene Info, oder  einer gleichzeitigen Ad-hoc-meldungen nicht erfolgte,
ist dadurch der schaden beträchtlich geworden!
Und am 15.12 oder danach der Kurs schon mal 90% Verloren hatte, wäre dies schon mal ein Schaden für mich!
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#14822

STEINHOFF Reinkarnation Antony1111
Antony1111:

Höllie

5
23.06.23 18:38
Wäre sie wie das Gesetz verlangt gekommen, hätte ich aussteigen können,
so kam aber nur, wir haben bei der Umsetzung Step.3 gute fortschritte gemacht,
ja war eine Täuschung vom Management!
STEINHOFF Reinkarnation Höllie
Höllie:

Die Täuschung sehe ich auch

2
23.06.23 18:43
aber ob ein Nicht-Ausstieg wegen falscher Infos auch zählt, um Schadensersatz zu fordern, ist eine Frage für Juristen.  
STEINHOFF Reinkarnation SzeneAlternativ
SzeneAlternat.:

adhoc-Schadensersatz

2
23.06.23 18:45
Gäbe es hier Spekulation, dass eine solche Klage ansatzweise Erfolgschancen hätte, wäre der Kurs nicht da, wo er jetzt ist. Nämlich bei 0.
Mir war schon klar, dass der Thread hier noch jahrelang Bestand haben wird, auch nachdem das Gericht geurteilt hat.
Hier werden in den nächsten Jahren noch zig Idee herbeigesponnen, wie man vielleicht doch noch an Geld kommen kann.
Es ist im jeden Penny Stock das gleiche Spiel....wir haben trotzdem recht, egal wie die Sachlage aussieht.
Viel Erfolg, Jungs .-)

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