Vor der Urteilsverkündung hatte ich folgendes geschrieben:
"Ein Punkt an alle, die das "Durchwinken" des WHOA-Plans als realistische Option ansehen: Das Gericht ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Ausgleich zu schaffen, so dass keine Partei unangemessen benachteiligt wird.
Winkt das Gericht also den Plan durch, hat es von Steinhoff und den Hedgefonds/Gläubigern rechtssichere Zusicherungen erhalten, dass die CVRs, die wir als Aktionäre erhalten sollen, werthaltig sind. Und zwar so werthaltig, dass wir durch die Enteignung nicht benachteiligt werden.
Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Aber wenn es so kommt, muss auf der Basis der gesetzlichen Grundlage des WHOA der Ausgleich für die Aktionäre in Form der CVRs Substanz beinhalten. Zu einem Totalverlust darf es, so wie ich das Gesetz lese, nicht kommen."
Quelle:
https://www.ariva.de/forum/...nkarnation-582688?page=538#jump31884830Jetzt, da es so gekommen ist, setze ich darauf, dass die CVRs werthaltig sind.
Zudem halte ich die Ansprüche gegen Steinhoff wegen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Pflichten für begründet und für erfolgversprechend. Wobei ich mir bewusst bin, dass es Jahre dauern wird, bis wir Aktionäre, im Erfolgsfall, irgendwelches Geld sehen. Das gilt für CVRs wie für den Klageweg. Da mache ich mir nichts vor.
Ich bin gespannt, was die SdK hierzu sagen wird. Danach entscheide ich dann, wie ich vorgehen werde.
Meine Aktien werde ich jedenfalls zu diesen Kursen nicht verkaufen. Innerlich abgeschrieben habe ich sie schon.