Dann würde ich folgende Überlegungen anstellen:
Meine Aufgabe ist entsprechend dem WHOA Gesetz zu prüfen, ob der Plan von Steinhoff alle Interessengruppen zufrieden stellt.
Das ist eindeutig nicht der Fall.
Die Gläubiger wollen alles, die Aktionäre sollen ohne brauchbare Entschädigung enteignet werden und das Management ist auf der Seite der Gläubiger.
Das Management und die Gläubiger haben noch kein Abfindungsangebot oder vergleichbares angeboten. Sie werden damit so lange warten, bis die wirkliche Gefahr entsteht, dass sie weniger als erwartet aus Steinhoff rausholen können.
Wann würde denn dieser Fall eintreten?
Wenn ich das WHOA einfach nur ablehne, würden die Gläubiger die Schulden bis Ende 2023 verlängern und neue Pläne schmieden um die Aktienbesitzer ohne Entschädigung zu enteignen.
Wenn ich Steinhoff in die Insolvenz schicke, dann wird es viele Jahre dauern bis Gläubiger und eventuell auch die Aktienbesitzer ihre Forderungen zumindest teilweise erfüllt bekommen. Ein Vergleich wäre nichtmehr möglich. Es wäre für beide Interessengruppen nachteilig.
Was wäre denn die optimale Lösung für beide Interessengruppen?
Optimal wäre es, wenn ich die Gläubiger zwingen würde, den Aktienbesitzern einen annehmbaren Ausgleich zu zahlen und die Gläubiger trotzdem viel mehr erhalten, als sie reingesteckt haben. Also im Endeffekt genau das was die SDK bezweckt.
Nur dass die Gläubiger sich bisher noch nicht gezwungen fühlen und auch eine Ablehnung des WHOA nichts daran ändern wird!
Die einzige Lösung, die beiden Seiten genügend Spielraum für Verhandlungen läßt und gleichzeitig genügend Druck auf die Gläubiger ausübt ist:
Ich beschließe eine Sonderprüfung mit sofortigem Stopp aller Zinsansammlung und Stopp aller Transaktion von Unternehmenwerten, sowie Stundung der Schulden bis die Sonderprüfung abgeschlossen ist. Zusätzlich noch der Hinweis, wenn Gläubiger gemeinsam mit den Aktionären einen entsprechenden Antrag stellen, kann die Sonderprüfung vorzeitig beendet werden.
Ich glaube, dass dies ein wahrhaft salomonisches Urteil wäre.