Mit was droht man, wenn man um alles in der Welt eine Insolvenz und die damit verbundenen Verluste vermeiden will? Mit einem Insolvenzantrag?
9§Konsequenzen, wenn der Accord nicht homologiert wird
159.§Sollte Ihr Gericht den Zulassungsantrag ablehnen, drohen dem SIHNV und der Steinhoff-Gruppe die folgenden Konsequenzen.
160.§Ab dem Fälligkeitstag wird der Steinhoff-Konzern mit den Krediten in Verzug geraten und die CPUs werden fällig und zahlbar. Sollte die Transaktion nicht durchgeführt werden, können die Finanzgläubiger (einschließlich der betroffenen CPU-Gläubiger) die nunmehr bestehenden Sicherungsrechte an den Vermögenswerten von SIHNV und der Steinhoff-Gruppe (Absatz 2 oben) geltend machen und (wahrscheinlich erfolgreich)
einen Insolvenzantrag für SIHNV
stellen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu einem geringeren Erlös für die Gläubiger führen als im Rahmen des Vergleichs, und es ist nicht zu erwarten, dass die Anteilseigner bei der Vollstreckung einen Wert erhalten (Abs. 4). Dieses Szenario wäre daher nachteilig für die Interessen aller stimmberechtigten Aktionäre, anderer Interessengruppen und der Steinhoff-Gruppe.
Quelle: www.steinhoffinternational.com/downloads/...%20mei%202023.pdf
Wie ein Pokerspieler, der die ganze Zeit seine Karten offen vor sich auf den Tisch legt und sich wundert, dass er ständig verliert...
Die Hedgefonds/Gläubiger wären gut beraten, den Anteilseigner relativ schnell ein annehmbares Angebot zu machen. Denn sonst wird es für sie am Ende extrem teuer. Und dann könnten bei den Hedgefonds einige Köpfe rollen - ganz abgesehen von den noch drohenden Strafverfahren, die die SdK bereits auf den Weg gebracht hat...
BTW "gut beraten": Kann jemand prüfen, für wie viele der Gläubiger Linklaters tätig und daher im besten Sinne des Wortes "conflicted" ist?
9§Konsequenzen, wenn der Accord nicht homologiert wird
159.§Sollte Ihr Gericht den Zulassungsantrag ablehnen, drohen dem SIHNV und der Steinhoff-Gruppe die folgenden Konsequenzen.
160.§Ab dem Fälligkeitstag wird der Steinhoff-Konzern mit den Krediten in Verzug geraten und die CPUs werden fällig und zahlbar. Sollte die Transaktion nicht durchgeführt werden, können die Finanzgläubiger (einschließlich der betroffenen CPU-Gläubiger) die nunmehr bestehenden Sicherungsrechte an den Vermögenswerten von SIHNV und der Steinhoff-Gruppe (Absatz 2 oben) geltend machen und (wahrscheinlich erfolgreich)
einen Insolvenzantrag für SIHNV
stellen. Dies wird höchstwahrscheinlich zu einem geringeren Erlös für die Gläubiger führen als im Rahmen des Vergleichs, und es ist nicht zu erwarten, dass die Anteilseigner bei der Vollstreckung einen Wert erhalten (Abs. 4). Dieses Szenario wäre daher nachteilig für die Interessen aller stimmberechtigten Aktionäre, anderer Interessengruppen und der Steinhoff-Gruppe.
Quelle: www.steinhoffinternational.com/downloads/...%20mei%202023.pdf
Wie ein Pokerspieler, der die ganze Zeit seine Karten offen vor sich auf den Tisch legt und sich wundert, dass er ständig verliert...
Die Hedgefonds/Gläubiger wären gut beraten, den Anteilseigner relativ schnell ein annehmbares Angebot zu machen. Denn sonst wird es für sie am Ende extrem teuer. Und dann könnten bei den Hedgefonds einige Köpfe rollen - ganz abgesehen von den noch drohenden Strafverfahren, die die SdK bereits auf den Weg gebracht hat...
BTW "gut beraten": Kann jemand prüfen, für wie viele der Gläubiger Linklaters tätig und daher im besten Sinne des Wortes "conflicted" ist?