Bilanzen dagegen haben eine Offenlegungspflicht .
Das Gutachten nicht
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Der Begriff "parallel debt" bezieht sich auf eine spezifische Art von Kreditverpflichtung oder Kreditstruktur.
Im Allgemeinen bezeichnet er eine parallele oder separate Schuldverpflichtung (CPU), die neben einer bestehenden Hauptverschuldung (Lux Finco 1 und 2) besteht.
Im Kontext von Finanzierungsvereinbarungen oder Kreditverträgen tritt eine "parallel debt structure" auf, wenn ein Kreditnehmer zusätzlich zu einem bestehenden Darlehen einen separaten Kredit oder eine separate Schuldverpflichtung (CPU) aufnimmt.
Diese "parallel debt" kann entweder von derselben Kreditgebergruppe oder von einer anderen Gruppe von Kreditgebern (CPU Gläubiger als Untergruppe aller Finanzgläubiger) stammen.
Im Wesentlichen handelt es sich um eine zusätzliche Schuldverpflichtung (CPU), die unabhängig von der Hauptverschuldung (Lux Finco 1 und 2) besteht.
Der Zweck einer "parallel debt structure" kann vielfältig sein.
Durch die Verwendung einer "parallel debt structure" können die Kreditgeber die Risiken und Bedingungen für die zusätzliche Verschuldung separat festlegen, während die bestehende Hauptverschuldung unberührt bleibt.
In unserem Falle wurde bereits im Intercreditor Agreement 2019 festgelegt, dass zu den einzelnen externen Schuldverpflichtungen eine "parallel debt structure" bestehen soll.
Die Parallele zu den Lux Finco 1 und 2 Verschuldungen stellen die NV CPU Zahlungsverpflichtungen dar und wie es die Bezeichnung schon ausführt, handelt es sich um eine Parallelschuld der Mutterholding SIHNV.
Das bedeutet natürlich nicht, dass wir über eine Verdopplung der Schulden sprechen, es wird im Restructuring Plan, Seite 20, auch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsverpflichtungen der NV im Rahmen der NV CPU als Teil der "parallel debt obligations" gegenüber der Gruppe der NV CPU Gläubiger parallel zu den primären Schuldverpflichtungen bestehen.
Die NV CPU Gläubiger stellen eine Teilgruppe der Primärgläubiger dar.
Letztendlich stehen hier zwei Schuldverpflichtungen und beide Stränge führen zu einer Verbindlichkeit die letztendlich zu tilgen ist.
Welche Auswirkungen hat dies in unserer Bilanz?
Dazu kann man sich mal die Verlustvorträge der für diese Schuldverpflichtungen zugeteilten Einzelgesellschaften, Obligors genannt (SIHNV und die Group Companies) ansehen.
Etwas mühseelig, aber wen es interessiert?
Die für diese beiden Stränge bereitzustellenden Assets sind untergliedert in
Schuldverpflichtungen auf die Assets der Group Companies:
Newco 3 und ihre Tochtergesellschaften (die "SEAG-Gruppe")
Hemisphere und ihre Tochtergesellschaften (die "Hemisphere-Gruppe")
Newco 1 und ihre Tochtergesellschaften (die "SFHG-Gruppe")
SIHPL (Assets)
sowie die "Holdco Asset".
Es fehlt hier der Strang: SIHL-SAHPL-Ainsley Holdings-Pepkor HL/IEP
Nun fällt erstmalig im Restructuring Plan der Begriff "Holdco Assets".
Diese umfassen die Assets der Holdinggesellschaften, die nicht zu den Assets der "Debtor Subsidiaries" gehören.
Je nach Tilgungsstand der "Debtor Subsidiaries" werden restliche Teilassets aus dem Bestand der "Debtor Subsidiaries" den "Holdco Assets" zugeführt, reicht es nicht für eine Überführung und es bleiben Restschulden aus der Verpflichtung der "Debtor Subsidiaries" geht die Rückzahlungsverpflichtung mit auf die "Holdco Assets" über.
Nun wurde immer in der Betrachtung Schulden zu Assets auf die operativen Einheiten der Fokus gelegt, was ja primär auch richtig ist.
Der Begriff "Holdco Assets" würde aus meiner Sicht dann wohl auch eher auf die Beziehung Restschuldtilgung und Eigenkapitalrestausschüttung/Auskehrung zutreffen.
Nun stellt sich die Frage: Wie groß ist der Wert der "Holdco Assets" an sich?
Was würde mit der Bilanz passieren, wenn eine Parallelschuldverpflichtung, natürlich käme hier nur die NV CPU Verpflichtung in Frage, wegfallen würde?
Die NV CPU Schuldverpflichtung umfasst über alle externen Verbindlichkeiten einen Betrag von 9,18 Mrd €: "
Da die CPUs außerhalb eines Ausfallszenarios nicht verzinst werden..." (Restructuring Plan)
Dies bedeutet während der Laufzeit ohne Ausfallszenario nur eine fiktive Verzinsung.
Bis 30.06.2023 waren dafür 5 % vorgesehen, nach dem 30.06.2023, wenn alles nach Gläubiger/Managementplan laufen sollte, sind es fiktiv 10 %.
Diese würden nur greifen bei Fälligstellung bzw. Ausfallereignis und würde sich dann mit den Primärschulden und ihren Verzinsungen ergänzen.
Das ist letztendlich das "Geheimnis" der doppelten Sicherheit für die "parallel debt structure" zur Erfüllung der "parallel debt obligations"
Quellen:
Intercreditor Agreement
www.steinhoffinternational.com/restructuring-documents.php
Restrucuring Plan vom 04.05.2023
www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Dies stellt natürlich nur meine Interpretation der Unterlagen dar und soll kein beratender Inhalt sein!
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