Sehr hilfreich, was du hier, wie immer gut informiert, schreibst. Momentan ist der Ausgang für uns alle völlig ungewiss. Und ich denke auch, dass wir erst am Anfang stehen und jetzt die SdK machen lassen sollten.
Aber ein Punkt ist wichtig: In Bezug auf die Abfindung bei einer Durchsetzung des Delistings hat die BaFin einige wichtige Grundsätze aufgestellt, die m.E. auch im Fall Steinhoff zu berücksichtigen wären:
"Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt.
§ 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unter-lassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt.
Keine Bedingungen
Um die Aktionäre zu schützen, darf der Bieter ein Abfindungsangebot aufgrund eines Delisting-Antrags nicht unter Bedingungen stellen. Dies soll sicherstellen, dass es später auch wirklich vollzogen wird und die Aktionäre, die das Angebot annehmen, ihre Gegenleistung erhalten.
Somit gelten auch in dieser Hinsicht für Abfindungsangebote strengere Anforderungen als für Übernahmeangebote und selbst für Pflichtangebote. Denn diese kann der Bieter unter die Bedingung stellen, dass die zuständigen Wettbewerbsbehörden dem Zusammenschluss zustimmen."
Quelle: www.bafin.de/SharedDocs/...kel/2016/fa_bj_1601_delisting.html
Der Sechs-Monats-Durchschnittskurs ist also nicht zwingend die Grundlage für ein mögliches Abfindungsangebot. Hier käme dann die Sonderprüfung ins Spiel. Die SdK weiß das natürlich. Aber die Hedgefonds werden alle Register ziehen, um die Aktionäre möglichst billig loszuwerden. Ruhe bewahren heißt weiterhin die Devise.