DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
28.10.2021 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
ZULASSUNG DER BERUFUNG IN DER ZUSTÄNDIGKEITSFRAGE GEWÄHRT
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") informiert über den aktuellen Stand des Liquidationsverfahrens ("der Liquidationsantrag"), das von AJVH Holdings und vier anderen ("die Antragsteller") gegen die Gesellschaft vor dem Cape Town High Court ("das Gericht") eingeleitet wurde.
Wie bereits am 13. September 2021 angekündigt, erließ das Gericht nach einer ersten Anhörung vom 1. bis 3. September 2021 am 6. September 2021 eine Verfügung ("die Verfügung vom 6. September"), mit der das Gericht den von der Gesellschaft vorgebrachten Einwand zurückwies, dass das Gericht für die Liquidation von SIHNV nicht zuständig sei, da es sich bei SIHNV um eine ausländische Gesellschaft handele ("die Zuständigkeitsfrage"). Am 10. September 2021 erließ das Gericht einen weiteren Beschluss, in dem es unter anderem die Vertagung des Liquidationsantrags ablehnte (der "Beschluss vom 10. September"). Die Gründe für den Beschluss vom 6. September und den Beschluss vom 10. September wurden vom Gericht am 5. Oktober 2021 dargelegt.
Während der Anhörungen am 22., 26. und 27. Oktober 2021 hörte das Gericht die Argumente der Gesellschaft, der als SIHNV-Finanzgläubiger von SIHNV bezeichneten Parteien (die Finanzgläubiger") und der Antragsteller. Dem Gericht wurden u. a. folgende Fragen vorgelegt:
1. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung in der Frage der Zuständigkeit nach dem Beschluss vom 6. September;
2. einen Antrag der Finanzgläubiger auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelfer;
3. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September; und
4. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Vertagung der Anhörung über den Liquidationsantrag bis zum Ausgang der oben genannten Rechtsmittel.
Heute hat das Gericht sein Urteil verkündet, in dem es der Gesellschaft und den Finanzgläubigern die Möglichkeit einräumt, beim Supreme Court of Appeal Berufung gegen die Zuständigkeitsfrage, den Interventionsantrag der Finanzgläubiger und die Berufungen gegen den Beschluss vom 10. September einzulegen, und den Anträgen auf Vertagung des Liquidationsantrags bis zum Ausgang dieser Berufungen stattgibt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
28. Oktober 2021
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
28.10.2021 / 17:11
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent allein verantwortlich.
ZULASSUNG DER BERUFUNG IN DER ZUSTÄNDIGKEITSFRAGE GEWÄHRT
Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") informiert über den aktuellen Stand des Liquidationsverfahrens ("der Liquidationsantrag"), das von AJVH Holdings und vier anderen ("die Antragsteller") gegen die Gesellschaft vor dem Cape Town High Court ("das Gericht") eingeleitet wurde.
Wie bereits am 13. September 2021 angekündigt, erließ das Gericht nach einer ersten Anhörung vom 1. bis 3. September 2021 am 6. September 2021 eine Verfügung ("die Verfügung vom 6. September"), mit der das Gericht den von der Gesellschaft vorgebrachten Einwand zurückwies, dass das Gericht für die Liquidation von SIHNV nicht zuständig sei, da es sich bei SIHNV um eine ausländische Gesellschaft handele ("die Zuständigkeitsfrage"). Am 10. September 2021 erließ das Gericht einen weiteren Beschluss, in dem es unter anderem die Vertagung des Liquidationsantrags ablehnte (der "Beschluss vom 10. September"). Die Gründe für den Beschluss vom 6. September und den Beschluss vom 10. September wurden vom Gericht am 5. Oktober 2021 dargelegt.
Während der Anhörungen am 22., 26. und 27. Oktober 2021 hörte das Gericht die Argumente der Gesellschaft, der als SIHNV-Finanzgläubiger von SIHNV bezeichneten Parteien (die Finanzgläubiger") und der Antragsteller. Dem Gericht wurden u. a. folgende Fragen vorgelegt:
1. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung in der Frage der Zuständigkeit nach dem Beschluss vom 6. September;
2. einen Antrag der Finanzgläubiger auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Zulassung als Streithelfer;
3. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September; und
4. Anträge der Gesellschaft und der Finanzgläubiger auf Vertagung der Anhörung über den Liquidationsantrag bis zum Ausgang der oben genannten Rechtsmittel.
Heute hat das Gericht sein Urteil verkündet, in dem es der Gesellschaft und den Finanzgläubigern die Möglichkeit einräumt, beim Supreme Court of Appeal Berufung gegen die Zuständigkeitsfrage, den Interventionsantrag der Finanzgläubiger und die Berufungen gegen den Beschluss vom 10. September einzulegen, und den Anträgen auf Vertagung des Liquidationsantrags bis zum Ausgang dieser Berufungen stattgibt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und sekundär an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
28. Oktober 2021
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