oder nicht, macht da überhaupt einen Unterschied?
Es ist ja nur die Begründung einer bereits getroffenen Entscheidung, die wiederum nicht unbedingt ausschlaggebend für das weitere Verfahren ist. Kann gut sein, die Begründung liegt schon vor, aber niemand hält sie für wichtig genug, darüber zu reden.
Mit der Begründung erhält man die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, aber das ist sowieso vorgesehen. Ich kann nicht erkennen, wieso die Begründung relevant oder gar kursrelevant sein sollte, lasse mich aber gerne belehren.
Zwischen all den sinnbefreiten Postings kann es schon sein, daß ich was Wichtiges überlesen habe :-(