" Die Richter müssen unparteiisch entscheiden, wer nach dem Gesetz Recht bekommt."
Es gab Anmeldefristen für das S155 die SH eingehalten hat, es gab eine gültige Einteilung der Klassen der Anspruchsberechtigten und es gab eine mehr als überhaupt notwendige ( 75% ) Zustimmung.
Dieser " illustre Club " der Willigen ist eine eigenständige Veranstaltung, bei der man Mitglied geworden sein musste, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
Jeder davon Außenstehende der meint es müsse warum auch immer SH ans Bein pinkeln, kann selbstverständlich Klage gegen SH einreichen, jedoch nicht auf Kosten des Vollzuges einer Vereinbarung, deren Bestandteil man nicht ist oder nicht sein will.
Ein unparteiischer Richter dürfte beide Ansinnen nicht miteinander vermischen und in Abhängigkeit bringen. Insofern ist der Grund der Verschiebung durch das Gericht nicht nachvollziehbar, denn keiner der Einsprüche kommt von einem der bestätigten Teilnehmer am S155. Sie müssen also überhaupt nicht geprüft werden als Voraussetzung, um den gewollten Vergleich rechtswirksam werden zu lassen. Andernfalls könnte ein Vergleich zwischen diesen definierten Parteien grundsätzlich immer verhindert werden; man zaubert einfach immer wieder neue Geschädigte aus dem Hut, bombardiert das Gericht mit ellenlangen Eingaben/ Einsprüchen, bis SH auch ohne Gerichtsentscheidung in die Knie geht, einfach wegen dem Faktor Zeit und der daraus resultierenden zusätzlichen finanziellen Belastung.
Hätte bspw. Hamilton sich erneut quer gestellt, wäre das etwas völlig anderes.
Mir drängt sich hier der Eindruck auf, dass das Gericht ihrer Richterin Slingers nicht in den Rücken fallen wollte, denn mit der Bestätigung des S155 wäre ihr zweifelhaftes Engagement in Sachen SH heute bereits obsolet geworden.
Ich hoffe im Moment auf einen baldigen Spruch des Verfassungsgerichtes, der diesen Spuk um Mostert und seine Follower hoffentlich beendet.
Nochmal die Frage in die Runde : Wer ist dieser Lamprecht, was will er und wie will er es erreichen ?