Unter Caseflow-Management versteht man die gerichtliche Überwachung des Verfahrensfortschritts aller bei diesem Gericht anhängigen Fälle. Sie umfasst die Verwaltung der Zeit und der Ereignisse, die erforderlich sind, um einen Fall von der Einleitung (Einreichung, Anfechtung oder Verhaftung) bis zur Erledigung zu bringen, unabhängig von der Art der Erledigung.
Meiner (Anm.: New John) (voreingenommenen) Meinung nach könnte sich die Vorgehensweise in Anbetracht der Anträge an den Überwachungsausschuss nun "geändert" haben.
So waren Tekkies Anwälte dagegen, dass der ursprüngliche Richter für den Verfahrensablauf Teil der bevorstehenden "Reorganisation" ist, da er zustimmen könnte, dass das Liquidationsverfahren aufgrund des Antrags an den Obersten Gerichtshof nicht fortgesetzt werden kann.
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