Hinterlegung der Forderungsaufstellung gemäß Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetzes
Am Mittwoch, den 25. August 2021, haben die Verwalter von SIHNV die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle der Gerichtskanzlei des Bezirksgerichts Amsterdam zur Einsichtnahme hinterlegt. Die Liste enthält die Forderungen, die im Rahmen der Zahlungseinstellung von SIHNV vor oder am 15. Juni 2021 angemeldet wurden. Gemäß dem Beschluss des Bezirksgerichts Amsterdam vom 28. Mai 2021 sind die Forderungen der SIHNV MPC-Antragsteller (wie im SIHNV-Vergleichsplan definiert) nicht in der Liste enthalten.
Die Forderungsliste wird weder online veröffentlicht, noch werden die Verwalter (oder Computershare als
Forderungsverwalter) Kopien der Forderungsliste verteilen. In Übereinstimmung mit Artikel 263 (1) des niederländischen Konkursgesetz kann die Forderungsaufstellung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
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www.steinhoffsettlement.com/media/3556251/...st_of_claims.pdf