Release oder nicht
Ich bin zwar kein Volljurist, mir aber in der Sache relativ sicher.
Die beiden Verfahren in NL und SA sind keine unwichtigen Angelegenheiten. Es sind formal vorgeschriebene Verfahren, die offen publiziert werden müssen, damit alle Betroffenen ihre Rechte wahrnehmen können. Wenn sie auf ihre Rechte verzichten, dann verzichten sie mit allen Konsequenzen.
Nur wenn ich an dem Abstimmungsverfahren teilnehme, geht meine Stimme auch in den Zähltopf. Von der Gesamtzahl der Teilnehmenden (und natürlich auch Berechtigten) wird anschließend ausgezählt. Werden die 75 % erreicht, ist das GS durch.
Wenn ich also dagegen bin, sollte ich mich ebenfalls am Verfahren anmelden, damit meine Stimme als Gegenstimme gewertet bin.
Wenn ich dafür bin, sollte ich mich ebenfalls anmelden, da ich ohne Anmeldung und Releaseerteilung nicht mit einer Entschädigung entschädigt werde.