Viele glauben, mit dem Global Settlement wäre alles in Ordnung.
Ja, ist es auch in Bezug auf den Rechtsfrieden und der damit besseren Berechenbarkeit der Aktie.
Aber viele haben die Begriffe Event of Default und Enforcement Event noch nicht so ganz auf dem Radar.
Mit der Verlängerung der Laufzeit der CVA Darlehen und der CPU (Finanzgarantien) verlängern sich eben auch diese Events, die hier innerhalb von 20 Tagen das Licht aus machen können.
Aber da ich hier nicht bin um der Rackete den Treibstoff mit Zucker zu versüßen nur mal kurz dazu:
Beim Eventeinttritt in Sachen SEAG Schulden passiert folgendes:
"Der Pfandgläubiger ist insbesondere berechtigt, die Aktien durch öffentliche Versteigerung oder durch freihändigen Verkauf ohne Urteil oder sonstige gerichtliche Maßnahmen zu veräußern. Der Verpfänder verzichtet ausdrücklich darauf, dass der Pfandgläubiger ein gerichtliches Verfahren durchführt und/oder einen Vollstreckungstitel für die Veräußerung der Aktien erwirkt. Die außergerichtliche Vollstreckung erfolgt, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Pfandgläubiger hat den Pfandschuldner vor einer solchen Vollstreckung schriftlich zu benachrichtigen und schriftlich zu verlangen, dass die darin genannten gesicherten Verpflichtungen innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Zustellung dieser Aufforderung erfüllt werden, und den Pfandschuldner in dieser Benachrichtigung darüber zu informieren, dass eine öffentliche Versteigerung oder ein privater Verkauf der Aktien gemäß diesem Vertrag stattfinden wird, wenn die betreffenden gesicherten Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt werden."
Es bleiben 15 Tage für die SEAG oder den CPU Inhaber, hier SIHNV, um die Fälligkeit der Schulden zu begleichen, ansonsten siehe oben.
Es geht um die zu 100 % verpfändeten Aktien der Newco 4 an der SEAG: 1.000 Aktien mit Nominalwert 2.500 € deren Wert sich durch die unterhalb befindlichen Opcos bestimmen (siehe SC).
Selbiges passiert nach Umsetzung des Settlements mit den Anteilen der SIHNV an der SIHL.
Deren Wert bestimmt sich auch den Anteilen an den südafrikanischen Opcos.
Solange diese Events nicht ausgelöst werden, alles OK!
Ein Event wäre z.B. gewesen, wenn auf der HV 2019 die Gläubigerdirektoren keine Bestätigung von den Aktionären bekommen hätten.
Demnächst sollen wieder Gläubigerdirektoren für die südafrikanische SIHL Verpfändung bestätigt werden.
Hoffen, wir, das alle Aktionäre zustimmen.
Ach, und eine Zustimmung zu gewissen Bonis, v.a. wenn sie Gläubigerdirektoren betreffen....
Ich hätte mir gewünscht, diese Sache wäre zum 31.12.2021 erledigt gewesen, aber so zieht sich das Ganze bis Ende 2023.
Die Vollmacht im Share Pledge Agreement der Newco 4 über die SEAG Shares ist bereits für den Fall dieser Events vorformuliert.
...ov.uk/company/11728633/charges/jdRwOma3GZ_gV_IguLzp9ai9dYA
(Verkleinert auf 43%)