zur Zustimmung der Gläubiger eher kleinkram
- Die Vereinbarung (LUA) wurde durch alle Beteiligten unterschrieben bzw. deren Zustimmung liegt
vor
- Das Management von SEAG und SFHG muss eine positive Fortführungsprognose erstellt haben und
ein Finanzberater der SEAG oder SFHG muss ebenfalls eine solche positive Fortführungsprognose
auf vertraulicher Basis zur Verfügung gestellt haben.
- STH muss den Nachweis erbringen, dass alle Gebühren und Kosten, welche durch die Berater und
Anwälte der Gläubiger entstanden sind, bezahlt werden
Achtung: Falls die Zeit bis heute 18:00 Uhr nicht reicht, kann auch der Zeitpunkt durch Vereinbarung zwischen STH und Gläubiger wieder verlängert werden