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Newsletter 5 | Steinhoff International Holdings N.V.
Wichtiger Hinweis zur Anmeldung / kein Eintrag ins Register nötig
Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter weitere Informationen in Sachen Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) zukommen lassen.
Wir haben nochmal explizit bei Computershare, dem Abwickler der Hauptversammlung bzgl. der Eintragung von an der Frankfurter Börse gehandelten Aktien in das Aktionärsregister angefragt. Hierzu hat Computershare heute mitgeteilt: „Für die Anmeldung wird ein besonderer Nachweis der Depotbank zum Anteilsbesitz am Record Date benötigt.
Ein Eintrag ins Register ist nicht nötig.“
Daher ist (in der Regel) nur die Bankbestätigung und die Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Sie muss bestätigen, wie viele Aktien der Aktionär am 22.02.2023 (Stichtag) gehalten hat. Eine Eintragung ins Aktionärsregister ist hingegen nicht nötig.
Bezüglich der Abwicklung der Bevollmächtigung der SdK werden wir uns bei Ihnen melden, sobald wir mit Computershare das Prozedere geklärt haben.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 14.02.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis:
Die SdK hält Aktien des Emittenten!
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Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
318 | 361.202 | Steinhoff International Holdings N.V. | BackhandSmash | Uhrzeit | 24.04.24 11:23 | |
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126 | 89.303 | Steinhoff Informationsforum | DEOL | Wallnuss | 22.03.24 13:38 | |
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